hallo
ich habe folgendes 'problem':
ich wohne seit juni 2006 in meiner wohnung und habe bis jetzt erst eine betriebskostenabrechnung erhalten, die jedoch das vorjahr (2005), sprich nicht mich, betroffen hat. fuer die zeit in der ich in dieser wohnung gewohnt habe habe ich nie eine abrechnung erhalten. nun habe ich die wohnung wum ende maerz 2009 gekuendigt und mein vermieter erzaehlt mir jetzt von den hohen betriebskosten die ich fuer diese zeit nachzahlen muesse. er sagte er konnte fuer 2006 keine abrechnung machen weil er mit der bsr in prozess stand...ist das mein problem? darf er fuer einen solchen zeitraum betriebskosten zurueck verlangen? bis wann darf er betriebskosten abrechnen?
ich hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen
Betriebskostenabrechnung
31. Dezember 2008
Thema abonnieren
Frage vom 31. Dezember 2008 | 13:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 31. Dezember 2008 | 20:54
Von
Status: Bachelor (3168 Beiträge, 1426x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Schon
267.779
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
25 Antworten