Guten Tag,
folgender Sachverhalt liegt vor:
Am 31.07.2016 bin ich aus meiner Wg ausgezogen. Heute bekamen meine alten Mitbewohner die Betriebskostenabrechnung aus dem Jahr 2016. Diese Abrechnung habe ich nicht von meinem ehemaligen Vermieter erhalten. In der Abrechnung muss ich vom 01.06.17 bis zum 31.07.17 80 Euro nachzahlen.
Bin ich rechtlich dazu verpflichtet diesen Betrag zu zahlen? Nochmal: Die Information bekam ich von meinen Mitbewohnern. Von dem Vermieter habe ich seit des Auszugs nichts mehr gehört.
Mit freundlichen Grüßen,
S. Touil
Betriebskostenabrechnung Wg
14. Juli 2017
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Frage vom 14. Juli 2017 | 14:33
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung Wg
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#1
Antwort vom 14. Juli 2017 | 14:39
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Was steht bezgl. der Abrechnung denn im MV, den Sie mit wem haben?
#2
Antwort vom 14. Juli 2017 | 14:45
Von
Status: Unbeschreiblich (120265 Beiträge, 39861x hilfreich)
ZitatBin ich rechtlich dazu verpflichtet diesen Betrag zu zahlen? :
Kommt darauf an ...
ZitatDiese Abrechnung habe ich nicht von meinem ehemaligen Vermieter erhalten. :
Es reicht wenn eine ordnungsgemäße Abrechung vorliegt. Wer einem die über gibt ist unerheblich.
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#3
Antwort vom 14. Juli 2017 | 15:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Also die Wg bestand aus 11 Hauptmietern. (Es war ein kleines Haus.)
Im Mietvertrag steht dazu:
"Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2015/2016 ergeht an die im Mietvertrag verbleibenden Mieter.
Eine Verrechnung bzw. anteilige Erstattung regeln die Mieter untereinander im Innenverhältnis."
Das ist der einzige Absatz zur Betriebskostenabrechnung.
#4
Antwort vom 14. Juli 2017 | 15:11
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Und, was verstehst Du an den Ausführungen nicht.
Ist doch eindeutig, was gemeint ist.
Berry
#5
Antwort vom 14. Juli 2017 | 15:47
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja hab ich erst jetzt im Mietvertrag nachgelesen. Dachte vorher da gibt es allgemein gültige Gesetze. Trotzdem danke ich Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen.
Und jetzt?
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