Betriebskostenabrechnung Garage gültig? (Kanalgebühren, Gartenarbeit, Grundsteuer, etc.)

4. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kerstinchen
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 142x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung Garage gültig? (Kanalgebühren, Gartenarbeit, Grundsteuer, etc.)

Mein Freund hatte für 5 Monate eine Garage gemietet. Eine einfache Garage mit elektrischem Rolltor.
Vor ca. 5 Monaten hatten wir die Garage gekündigt. Im Mietvertrag stand nur, dass die Garage XX Euro kostet zuzüglich monatliche Nebenkosten für Strom von XX Euro.
Wir haben für den im Mietvertrag erwähnten Strom, den wir zusätzlich zahlen sollten, 60 Euro für die 5 Monate gezahlt.
Von sonstigen Nebenkosten, wie z.B. Gartenarbeit, steht nichts im Vertrag.
Der Vertrag ist wie 1000de, die man ausgehändigt bekommt, wenn man eine Wohnung anmietet. Aber hier ist nur die Garage erwähnt.

Nun flattert mir eine Nachzahlung ins Haus, in der man uns anteilig für 153 Tage, die Garagentorwartung, Gartenarbeiten umlagefähig, Grundsteuer Haus 2, Kanal-Gebühren, Straßenreinigung, Versicherung Gebäude und Versicherung Haftpflicht auf´s Auge drücken mag.

Ist dies rechtens???

Danke euch für eure Hilfe und Anregungen. :)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120264 Beiträge, 39861x hilfreich)

Da wäre es relevant was zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen steht.
Kennt man diese, kann man zielführend weiterdiskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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