Hallo an alle die diesen Beitrag lesen.
Ich habe gestern (4.1.2006) die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2004 erhalten: zur Vorgeschichte:
Wir sind am 1.6.05 wieder von Hannover nach München gezogen.
Haen Ende April fristgerecht gekündigt und die Kündigung Anfang Mai 2005 auch von der Hausverwaltung (WEG), die Kündigung bestätigt bekommen mit Verweise auf das Schreiben vom April 2005. In diesem Schreiben haben wir eindeutig, die neue Anschrift für die noch austehenden Betriebskostenabrechnung 2004 und 2005, mitgeteilt. Jetzt wurde mit Datum 28.12.2005 diese Abrechnung in Höhe knapp 1.200,-- an die alte Adresse (die gekündigte und ja nicht mehr gültige Wohnung) geschickt und erst als diese mit Vermerk unzustellbar am 29.12.05 wieder an die Hausverwaltung zurück ging mit Datum 2.1.06 an die ja in den Akten der Hausverwaltung befindlichen Adresse in München geschickt. (Sie legten einfach den alten zurückgeskommenen Umschlag bei, auf dem stand, dass die Post zurück kam).
Meines Erachtens ist dafür die Frist verstrichen und wir können der Abrechnung wiedersprechen.
Wer kann mir das Tipps geben bzw. seine Meinung dazu sagen.
Ich danke für jede Hilfe.
Betriebskostenabrechnung 2004
5. Januar 2006
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Frage vom 5. Januar 2006 | 11:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung 2004
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#1
Antwort vom 5. Januar 2006 | 12:05
Von
Status: Lehrling (1137 Beiträge, 266x hilfreich)
hallo,
ich kann hier kein verschulden von ihnen feststellen. ich bin der meinung, dass ein verwalter wissen muss wer in seinen objekten wohnt. damit hat er die frist leider versäumt.
gruss,
kristijan
#2
Antwort vom 5. Januar 2006 | 14:03
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
Sehe ich auch so. Aus Ihrer Sicht haben Sie alles getan, was notwendig war, nämlich die neue Adresse mitgeteilt. Wenn der Verwalter dann tatsächlich die Abrechnung an die bereits gekü+ndigte und verlassene Wohnung schickt (was er wirklich wissen muß), dann geht das alleine auf seine kappe....
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