Hallo,
ich habe seit 2005 eine Eigentumswohnung gemietet.
Die Betriebskostenabrechnung wird von einer Hausverwaltung erstellt und über meine Vermieter an mich weitergeleitet.
Die Abrechnung besteht aus zwei Teilen: die Betriebskostenabrechnung (Teil 1) und einer Anlage "Dienstleistungen" für meine Steuererklärung (Teil 2).
Mein Vermieter hat immer die Beträge aus beiden Teilen addiert und mir berechnet. Nun hat mir die Hausverwaltung bestätigt, dass der Betrag aus Teil 2 bereits in Teil 1 enthalten ist und ich ihn sozusagen immer doppelt bezahlt habe.
Die Abrechnung für 2014 habe ich im Dezember 2015 erhalten, kann ihr also noch widersprechen. Wie sieht es aber mit den Vorjahren aus? Mir ist natürlich bewusst, dass ich die Abrechnungen genauer hätte prüfen müssen und ich nicht für den gesamten Zeitraum um eine Korrektur bitte kann. Aber gibt es eine Verjährungsfrist in deren Rahmen eine Erstattung der doppelte gezahlten Beträge durch den Vermieter erfolgen kann.
Betriebskosten teilweise doppelt abgerechnet
5. Januar 2016
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Frage vom 5. Januar 2016 | 16:28
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 104x hilfreich)
Betriebskosten teilweise doppelt abgerechnet
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#1
Antwort vom 5. Januar 2016 | 16:33
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
Ab Erhalt der Abrechnung hast du ein Jahr Zeit gehabt, die Abrechnung zu prüfen und Einwendungen vorzubringen. Danach ist der Drops gelutscht, die Messe gelesen.
#2
Antwort vom 5. Januar 2016 | 17:04
Von
Status: Senior-Partner (6437 Beiträge, 2318x hilfreich)
Man müsste eigentlich wissen, ob nicht aus der Abrechnung erkenntlich war, dass Beträge aus Teil 1 auch in Teil 2 enthalten sind.
(gleiche Bezeichnungen, Begriffe)
Der Vermieter muss ja auch nicht absichtlich gehandelt haben und könnte einsichtig sein und auch die vorjährige Abrechnung korrigieren.
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