Betriebskosten pro Wohneinheit

7. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
ozeanblue
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskosten pro Wohneinheit

Hallo Leute,
Hilfe mein Vermieter zieht mich über den Tisch.
Hab einen Mietvertrag unterschrieben,indem ich mich darauf eingelassen habe,das die Betriebskosten zu je 50 % auf die zwei Wohneinheiten aufgeteilt werden.
Zusammen mit meinem Vermieter bewohne ich ein ZFH,er wohnt über mir.
Jetzt hab ich doch feststellen müssen,das seine Wohneinheit bald 30 Quadratmeter mehr hat wie meine,da er sich noch das Dachgeschoß ausgebaut hat.Demzufolge sind ja seine NK viel höher wie meine.Außerdem bewohnt er die Wohnung mit seiner Frau und einer 15 jähr.Tochter.
Wo gegen ich mit einem 10Jährigen in meiner Wohnung bin.
Kann ich mich hier dagegen wehren oder muß ich es so hin nehmen,weil ich dafür unterschrieben habe?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Verträge sind einzuhalten. Möglicherweise kann der Vertrag angefochten werden aufgrund arglistiger Täuschung, die muss aber nachgewiesen werden. Das sollte auch nur ein Anwalt machen, ansonsten würde ich ausziehen.

-----------------
"MfG
Susanne"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Wie kommst Du auf arglistige Täuschung? Jeder, der bereit ist so etwas zu unetrschreiben, ist selber Schuld, denn hiermit ist er bereit, 50% der Gesamtkosten zu übernehmen ohne zu wissen, wieviel er selbst verbraucht.

Fakt ist, er hätte in so einem Fall nicht mehr als 40% übernehmen sollen (wenn überhaupt), denn etweder wird anhand Messgeräte (Wasser- und Stromzähler, Heizungablesung) abgerechnet oder anhand der Anzahl von Personen. Da er/sie nur zu zweit wohnt und die zu dritt, hätte er sich auf 50% nicht einlassen sollen.

Indem der Vermieter jetzt aber seinen Wohnbereich um 15 qm vergrößert, könnte da vielleicht was gemacht werden, zumal die 15 qm ja auch beheizt werden müssen und mit Strom verlegt werden.

Trotzdem würde ich Dir raten, den örtlichen Mieterverein aufzusuchen und Dich dort für einen Jahresbeitrag beraten zu lassen.

-----------------
" :wipp: "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Es wäre z.B. eine Täuschung, wenn der VM die 50/50 Regelung im MV vereinbart ohne dem Mieter zu sagen, dass seine Wohung z.B. 1/3 grösser ist etc. Wenn er das nicht gesagt hat, sähe das also schon mal anders aus.
Oder der VM hätte die Vergrösserung der Wohnung bei Abschluss vorgehabt, aber nichts gesagt=wie will man das beweisen.

Also ohne genauere Kenntnisse kann man dazu nichts sagen. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen können (d.h. willst Du kämpfen?) dann geh sofort zu einem Fachanwalt für Mietrecht, der Mieterverein verbreitet viel Unfug und vertritt Dich nicht vor Gericht !!!

-----------------
"MfG
Susanne"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.794 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen