Betriebskosten - neue Abrechnung nach Eigentümerwechsel

13. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Buenbaka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskosten - neue Abrechnung nach Eigentümerwechsel

Hallo zusammen,

nach langer Suche auf vielen Seiten habe ich keine Lösung für mein Problem gefunden, deshalb die Frage jetzt hier an alle:
- Der Wohnungseigentümer hat gewechselt. Dabei hat sich die Gesamtfläche der Abrechung geändert.
--> wenn ich es wieder auf den Quadratmeter umrechne, haben sich die Nebenkosten teilweise verzehnfacht.
Wie kann ich dem Eigentümer jetzt unwirtschaftliches Verhalten nachweisen?
Muss der neue Eigentümer nicht einen Vergleich zur "alten" Flächenberechnung ermöglichen?

Viele Grüße
Tobias

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16826x hilfreich)

Wie kann sich denn die Wohnfläche durch einen Verkauf der Wohnung geändert haben?

Oder habe ich die Frage nicht richtig verstanden?

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#2
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Wie kann ich dem Eigentümer jetzt unwirtschaftliches Verhalten nachweisen?

Das hat damit nichts zu tun, sondern eher, daß der neue Eigentümer die Betriebsk.-Abrechnung anders berechnet, was nicht falsch sein muß.
Villeicht waren auch die Abrechnungen des Vorgängers falsch.
Mehr Infos wären nicht schlecht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Buenbaka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, beim zweiten durchlesen war meine Frage doch missverständlich formuliert.. :-)

Also, Teile der Wohnanlage wurden verkauft, unter anderem unsere Wohnung. Ging unsere bisherige Abrechnung über 15000m2 (gesamte Wohnanlage) und dann unser Wohnungssnteil, wares es jetzt nur noch 9.000m2.
Bei gleichzeitiger deutlicher Kostensteigerung (relativ und absolut), z.B. Allgemeinstrom um 1000%.

In den Jahren vorher (beim Alteigentümer) gab es vergleichsweise geringe Steigerungen. Seit dem Eigentümerwechsel ist es doch sehr teuer geworden, deshalb mein Misstrauen.

Grüße
Tobias

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
immobob
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Sie haben ja das Recht, die Rechnungen einzusehen und zu prüfen.
Wie Sie den Fall schildern ist das schon recht merkwürdig. Alle Mieter/Eigentümer haben jedoch ein Recht darauf hier eine Klare nachvollziehbare Abrechnung zu bekommen. Ich mache selbst viele Abrechnungen und mir sind Kostensteigerungen von etwa 10 - 30 % bekannt. Eine Verzehnfachung gibt es höchstens mal bei Grundsteuer-Nachberechnungen der Kommunen.. Rechnungs-Ordner einsehen, prüfen, und die Entstehung der Kosten auf Originität und Umlagefähigkeit prüfen..

-----------------
"immobob"

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