Betriebskosten falscher Umlageschlüssel

8. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tester70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskosten falscher Umlageschlüssel

Hallo zusammen. Meine "Verwaltung" schickt mir fristgerecht eine NK-Abrechnung, die dem Umlageschlüssel lt. MV widerspricht. Im MV soll lt. Verbrauch abgerechnet werden, die wollen per Fläche abrechnen. Angeblich war die Übergabe bei Hausverkauf nicht so optimal. Das führt dazu, dass ich jetzt statt 500€ nur 150€ Guthaben haben soll. Zur Info: sowohl der Wasserverbrauch als auch die Restmülltonne (sehr strittige Punkte) wurden immer gemessen und bisher auch entsprechend abgerechnet. Muss ich diese Phantasieabrechnung, die dem MV widerspricht, akzeptieren? Ist ja nicht die Schuld der Mieter, dass diese "Verwaltung" die Übergabe versaut hat...

Danke für eure Mühe.

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wie wird der "Verbrauch" einer Restmülltonne denn erfasst?

Bezgl. des Wassers sind in jeder Wohnung Erfassungsgeräte?

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#2
 Von 
Tester70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Jede Mülltonne hat einen Strichcode. Der wird von der Müllabfuhr gescannt und entsprechend der Anzahl der Leerungen in Rechnung gestellt. Jede Mietpartei bekam eine Tonne (mündlich) zugewiesen. Diese wurde verschlossen. Hat in den 9 Jahren vorher ja nachweislich immer geklappt. Und ja, jede Wohneinheit hat einen eigenen Wasserzähler.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zweifamilienhaus und Eigentümer wohnt auch dort? Wenn nicht, würde ich der Abrechnung widersprechen und auf den im Mietvertrag vereinbarten Umlageschlüssel hinweisen. Schriftlich BRIEF mit Zugangsnachweis.

-- Editiert von AltesHaus am 09.09.2018 08:06

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#4
 Von 
Tester70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, soweit sind wir schon. Es gab einen mehrfachen Briefwechsel, bei dem sich die Verwaltung kein Stück bewegt. Die wollen nicht, wie im MV festgelegt, nach Verbrauch, sondern Quadratmetern abrechnen. Die versuchen sich auf "Fehler bei der Übergabe der Immobilie" rauszureden. Unfug, die Abrechnungen haben sie ja. Selbst einen Vorschlag von mir, der beiden entgegen gekommen wäre, haben die abgelehnt.

Was kann ich tun?

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Tester70):
Die versuchen sich auf "Fehler bei der Übergabe der Immobilie" rauszureden.


Nun ist das dann wohl eher ein Problem des neuen Eigentümers. Widersprochen haben Sie ja schon, mehr können (und müssen) Sie auch nicht machen. Da der Käufer den Mieter inkl. des Vertrages mitgekauft hat, hat er nun Pech inne Verlosung.

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#6
 Von 
Tester70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten, "AltesHaus". Nur noch eine letzte Frage: Wie komme ich denn aber nun zu meinem Recht (und Geld)? Die wollen ja absolut nicht zahlen...

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Brief (echten mit Papier) mit Aufforderung die NK entsprechend den vertraglich vereinbarten Parametern abzurechnen, Frist setzen und danach ... Anwalt aufsuchen und diesen weitermachen lassen, das ist für eine Laien kaum alleine durchführbar.

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