Guten Tag,
Wenn im Mietvertrag keine Betriebskostenpauschale oder Beteiligung an den Betriebskosten der Heizungsanlage vereinbart sind, wie z.B. Kesselreinigung usw., sind diese Betriebskosten dann dennoch anteilig vom Mieter zu zahlen? Natürlich meine ich nicht den Heizölverbrauch, das ist schon klar, es geht nur um die reinen Betriebs- und Wartungskosten.
Wäre für eine Info dankbar.
Gruss
solid
Betriebskosten der Heizung
2. November 2004
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Frage vom 2. November 2004 | 12:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskosten der Heizung
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#1
Antwort vom 2. November 2004 | 14:45
Von
Status: Praktikant (647 Beiträge, 163x hilfreich)
Betriebs- und Wartungskosten sind auf die
Mieter umlegbar.
P.
#2
Antwort vom 2. November 2004 | 22:03
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Alle Betriebskosten (Energie, Wartung, Immissionsmessungen, Schornsteinfegergebühren, Kessel-oder Tankreinigung)gehören zu den Heizkosten und sind umlegbar, nicht jedoch Reparaturkosten.
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#3
Antwort vom 18. November 2004 | 12:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sind auch die Kosten für die jährliche Wartung einer Gas-Etagenheizung(Therme) vom Mieter zu übernehmen?
#4
Antwort vom 18. November 2004 | 15:14
Von
Status: Praktikant (647 Beiträge, 163x hilfreich)
Ja.
P.
#5
Antwort vom 11. Januar 2008 | 19:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tankreinigung gehört nicht zu den Betriebskosten!!!!
Sie - die Tankreinigung - dient der Instandhaltung und ist daher nicht umlegbar!
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#6
Antwort vom 11. Januar 2008 | 19:41
Von
Status: Junior-Partner (5337 Beiträge, 2043x hilfreich)
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