Betriebskosten der Heizung

2. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
solid
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskosten der Heizung

Guten Tag,
Wenn im Mietvertrag keine Betriebskostenpauschale oder Beteiligung an den Betriebskosten der Heizungsanlage vereinbart sind, wie z.B. Kesselreinigung usw., sind diese Betriebskosten dann dennoch anteilig vom Mieter zu zahlen? Natürlich meine ich nicht den Heizölverbrauch, das ist schon klar, es geht nur um die reinen Betriebs- und Wartungskosten.
Wäre für eine Info dankbar.
Gruss
solid

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Betriebs- und Wartungskosten sind auf die
Mieter umlegbar.

P.

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Alle Betriebskosten (Energie, Wartung, Immissionsmessungen, Schornsteinfegergebühren, Kessel-oder Tankreinigung)gehören zu den Heizkosten und sind umlegbar, nicht jedoch Reparaturkosten.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
Moskito_01
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Sind auch die Kosten für die jährliche Wartung einer Gas-Etagenheizung(Therme) vom Mieter zu übernehmen?

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#4
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Ja.

P.

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#5
 Von 
sinacelin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Tankreinigung gehört nicht zu den Betriebskosten!!!!

Sie - die Tankreinigung - dient der Instandhaltung und ist daher nicht umlegbar!

:)

-----------------
" "

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#6
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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