Betreten durch Vermieter in Wohngemeinschaft

31. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Anvielleicht
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreten durch Vermieter in Wohngemeinschaft

Hallo,

seit kurzem ist meine Mitbewohnerin aus unserer 2er WG ausgezogen und seitdem betreten meine Vermieter ständig die Wohnung ohne vorherige Absprache in meiner Abwesenheit.
Meine Frage ist nun, ob sie die Gemeinschaftsräume (Küche, Bad) auch ohne mein Wissen und ohne Anmeldung einfach so betreten dürfen um irgendwelche Arbeiten in dem leerstehenden Raum auszuführen. Vielen Dank


Anvielleicht

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Anvielleicht
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist eine 2 1/2 Zimmer-Wohnung und jeder hat ein Zimmer gemietet. Küche und Bad stehen gemeinschaftlich zur Nutzung. Meine Mitbewohnerin ist jetzt vor kurzem ausgezogen und ihr Zimmer steht leer.

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#3
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Tja, aber wer hat das Hausrecht an den bislang gemeinschaftlich von Ausgezogenem und verbleibendem Mieter genutzten Räumen (Küche und Bad)? Darum ging es doch eigentlich, wenn ich die Frage richtig verstanden habe, nicht um das ausschließlich vom Ausgezogenen bewohnte Zimmer.

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#5
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Der verbleibende Mieter darf die Gemeinschaftsräume mitnutzen, hat aber keine alleinige Nutzung. Der Vermieter kann die Räume natürlich auch nutzen und vor allem besichtigen.
Wäre es dir lieber, die Vermieter kämen laufend in deiner Gegenwart, wenn du bspw. mangelhaft bekleidet durch die Wohnung saust oder gerade mit Freund/Freundin beschäftigt?

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#6
 Von 
Anvielleicht
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja eigentlich auch das Problem. Wie gesagt, er kommt ohne Anmeldung und das passiert auch wenn ich zuhause bin. Er klingelt zwar kurz steht dann allerdings auch schon in der Wohnung.

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#7
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Dann würde ich eben den Schlüssel von innen stecken lassen, wenn ich in der Wohnung bin.

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