Betreten der Woihnung durch Vermieter

8. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
xiero
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 31x hilfreich)
Betreten der Woihnung durch Vermieter

Hallo,

es gab schon Fragen zu dem Thema, aber meine Frage ist leider noch nicht beantwortet.
Folgender Sachverhalt:
Ich wohne in neu einer Doppelhaushälfte, die andere Seite bewohnt der Vermieter. Unter meiner Hausseite gibt es noch eine Souterrainwohnung mit seperatem Eingang (diese Wohung kann ich perspektivisch dazumieten).
Es gibt eine Gasheizung, die bei mir im Keller (Zugang durch meine Wohnung) steht und mit der meine DHH und die Einliegerwohnung beheizt wird.

Zur Frage:

Darf der Vermieter die Wohnung einfach betreten? Welche Fälle rechtfertigen ein Betreten ohne Absprache? Ich denke Wasserrohrbruch, Feuer oder Gasleck sind ausnahmen.

Der Vermieter (ein netter Mann, wir kommen super mit ihm klar) hat vor einigen Tagen die Wohnung in unserer Abwesenheit betreten, da dem Mieter der Einliegerwohnung kalt war und der Vermieter die Heizung eingeschaltet hat.
Der Vermieter hat auch unsere Handynummern um uns zu informieren. Während unseres Einzugs vor einem Monat war er schon einmal an der Heizung, worauf ich ihn gebeten habe, mich zu informieren, wenn einer in die Wohnung muss, damit ich dann zu Hause bin. Es geht auch nicht darum, dass der Vermieter was wegnehmen könnte, sondern darum, dass ich einfach möchte, dass NIEMAND die Wohnung betritt. Sollte z.B. an der Gasheizung etwas sein, so kann der Gashahn in der Einliegerwohnung zugedreht werden, der Mieter dieser Wohnung hat das Einverständnis zum Betreten gegeben.

Darf ich das Schloss der Haustür austauschen? Gibt es da Rechtsgrundlagen für?

Danke für Rat

xiero

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Darf der Vermieter die Wohnung einfach betreten?
Nein!

Welche Fälle rechtfertigen ein Betreten ohne Absprache? Ich denke Wasserrohrbruch, Feuer oder Gasleck sind ausnahmen.
Dann natürlich schon. Der Vermieter hat aber nicht mehr Rechte zum Betreten der Wohnung als ein fremder Dritter.

Der Vermieter hat kein Recht darauf, einen Schlüssel zu Eurer Wohnung zu besitzen. Ihr könnt den Schlüssel von ihm zurückfordern oder alternativ das Schloss austauschen. das Schloss muss beim Auszug aber zurückgetauscht werden.

Das unberechtigte Betreten Deiner Wohnung durch den Vermieter erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB ).
Im Prinzip kannst Du ihn deswegen bei der Polizei anzeigen und das Verhalten des vermieters berechtigt auch zur fristlosen Kündigung durch den Mieter.

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#2
 Von 
xiero
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 31x hilfreich)

Danke für die Antwort. Mir geht es nur um den Punkt: die Heizung steht bei mir. Was ist wenn dem Mieter der Einliegerwohnung kalt ist? Darf dann die Heizung durch den Vermieter in meiner Abwesenheit eingeschalten werden? Schließlich hat der "Unter"mieter keine Zugangsmöglichkeit zur Heizung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Nein, der Vermieter darf Deine Wohnung nicht ohne Deine Erlaubnis betreten um die Heizung einzuschalten.

Um diesen Fall abzudecken muss sich der Vermieter ggfls. eine Fernsteuerung einbauen lassen.

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