Betreten der Wohnung durch Hausverwalter

2. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Figgestar
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreten der Wohnung durch Hausverwalter

Hallo zusammen!

Ich habe ein Problem mit meinem Hausverwalter. Nachdem ich schon einige Male vorher das Gefühl hatte, dass der gute Mann - völlig grundlos - ein Problem mit mir hat, passierte folgendes:

Trotz meiner Gewohnheit, die Wphnungstür nur zu zuziehen, wenn ich zur Arbeit gehe, war die Tür gestern abend mehrmals abgeschlossen. Ich wunderte mich, ging der Sache aber nicht weiter nach, da nichts fehlte.

Heute das selbe Spiel nur mit dem Unterschied, dass der Mann eine Mitteilung für mich hinterließ, ich solle mich mal melde, da Wasser aus meiner Wohnung tropfe.

Zur Erklärung: Der Herr wohnt im selben Haus und ich bin abends stets zu Hause gewesen, er hätte also kein Problem gehabt, mich zu erreichen. Außerdem hat mein Vermieter meine Handynummer - auch die hätte er erfragen können.

Jedenfalls stimmte das mit dem Wasser gar nicht und zu allem Überfluss hat er meinem Vermieter - mit dem ich mich Gott sei Dank hervorragend verstehe - auch noch erzählt, ich würde das Badezimmer unter Wasser setzen und nur notdürftig Handtücher auslegen statt einen Duschvorhang zu benutzen. Natürlich habe ich einen Duschvorhang und habe es tatsächlich gewagt, in meinem eigenen Badezimmer ein Handtuch auf dem Boden liegen zu lassen nach dem morgendlichen Duschen...

Meine Frage: Ist das mehrmalige Betreten der Wohnung mit an den Haaren herbeigezogenem Grund sowie unter missachtung der Möglichkeit, mich zu Fragen, rechtens?

Lohnt es sich, ihn anzuzeigen?

Mir ist es wirklich ernst.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wenn es so war, dann war es Hausfriedensbruch.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Einfach Türschloß auswechseln, und man hat künftig seine Ruhe.

Das alte Schloß muß beim Auszug allerdings wieder vom Mieter eingebaut werden (aufheben).

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