Besuchsrecht

14. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Gabi2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Besuchsrecht

Hallo zusammen,
ich habe eine Bekannte, die vor kurzem in eine neue Wohnung eingezogen ist. Sie ist lesbisch und hat gelegentlich an den Wochenenden Besuch von Ihrer Freundin. Sie hat den Vermietern nichts davon gesagt, das sie lesbisch ist, was den Vermietern ja eigentlich auch nichts angeht. Die Vermieter haben jetzt Angst um Ihren "Guten Ruf" und wollen ihr diese Besuche verbieten, andernfalls drohen Sie mit einer Kündigung wegen Eigenbedarf. Den wollen Sie dann darauf begründen, das der Vermieter die Wohnung als Büro nutzen möchte. Haben die Vermieter hier das Recht dazu, wobei zu erwähnen ist, das meine Bekannte erst seit 1 Monat dort wohnt.
Ich würde mich über Antworten und Ratschläge freuen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
speedyG
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi
Das ist Diskriminierung und in meinen Augen auch Erpressung! Hat der Vermieter diese Aussage vor Zeugen getroffen? Evtl. vor Gericht wichtig.
Ansonsten kann und darf der Vermieter keinen Besuch verweigern, das steht außer Frage.
Eigenbedarf anzumelden ist nicht so einfach, der Vermieter hat in diesem Fall eine zwingende Nachweispflicht vor Gericht, er muss also plausibel belegen können, warum er plötzlich zusätzlichen Büroraum außerhalb seiner eigenen Räumlichkeiten benötigt. Das dürfte sich aufgrund der kurzen Mietdauer deiner Bekannten sehr schwer gestalten, schließlich wollte er vor einem Monat den Wohnraum noch vermieten.

*
speedyG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gabi2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey,
Danke, für Deine Info, leider hat er diese Aussage nicht unter Zeugen gemacht. Ich denke, er wird meiner Bekannten jetzt das Wohnen sehr unangenehm gestalten. Versucht mittlerweilen schon ihr vorzuschreiben, wann Sie die Rollos am Fenster ganz und nicht nur teilweise zu öffnen hat.
Gabi

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