Besuch mit Hunden

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
ralle54
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Besuch mit Hunden

Seit einiger Zeit bringt mein Freund wenn er zu Besuch kommt seine 4 Hunde mit. Da es sich um Hunde zwischen 10 und 45 Kilo geht, hat sich mein VM schon beschwert.Jetzt hat er mir verboten meinen Freund mit einem
oder allen Hunden zu empfangen.Ich solle mich ausserhalb des Grundstücks mit ihm treffen. Ich finde das ist einen bodenlose Unverschämtheit.
ob ich aber recht habe steht in Deutschland ja bekannter Weise auf einem anderen Blatt.
Gruss ralle 54

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27 Antworten
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#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wie oft ist Dein Freund denn mit seinen Hunden bei Dir? Und kann er denn seine Hunde nicht bei sich zu Hause lassen, wenn er bei Dir ist?

Ich vermute, dass die Hunde mehr als 3 Mal die Woche da sind, sonst würde er sich wohl kaum so aufregen. Und wahrscheinlich ist Dir die Tierhaltung in der Wohnung nicht gestattet...?

Ich als VM hätte damit auch ein Problem, ganz ehrlich. 1 Hund....ok... 2 Hunde... nun gut.... Aber 3 oder 4 große Hunde.... Nö, geht nicht.

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#2
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

bin mit Dinsche mal völlig einer Meinung

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ralle

was ist daran unverschämt?
so viele hunde in einer mietwohnung, das ist wohl eher tierschädigend.

sunbee

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#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Davon mal abgesehen...

Unverschämt ist es, wenn Tierhaltung nicht gestattet ist, die Mieterin trotzdem ständig Besuch von 4 (!) großen Hunden hat. Die laufen durch das Treppenhaus, und je nach Wetter riecht man das extrem noch Stunden später, gerade wenn es draussen nass ist.

Der VM hat sicher einen guten Grund, warum er das nicht möchte, und ich nehme einfach mal an, dass der Freund der Mieterin mehr als oft da ist, es den Anschein hat, dass er dort praktisch schon wohnt..;)

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... das mag ja wohl alles sein, was die vorredner da vortragen, ob es aber rechtlich relevant ist, steht auf einem anderen blatt. wenn es @ralle recht ist, kann er seinen freund in die wohnung lassen - mit und ohne hunde. es mag ihm untersagt sein, hunde selber zu halten. aber besuchsverbot für hunde steht nun mal nicht im mietvertrag.
... ob es in der praxis eine gemeinschaftsverträglichere lösung gibt, steht dann wieder auf einem anderen blatt. rücksichtnahme ist eine kategorie, die nicht unbedingt justiziabel ist ...
:devilangel:

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#6
 Von 
blackmamba65
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen, hier ist der Freund von Ralle54, der mit den vier großen Hunden. Zuerst einmal solltet Ihr wissen, dass es sich nicht um vier große Hunde handelt, sondern um einen kleine, der gerade mal so groß ist wie eine ausgewachsene Katze und 14 Jahre alt ist, zwei Mädels die ca. so groß sind wie Spaniels und um einen großen Hund, ca. 80cm hoch und ca. 50Kg schwer. Meinen Freund besuche ich in regelmäßigen Abständen, selten jedoch mit allen vieren auf einmal. Es kommt max. 1 bis 2 mal im Monat vor, dass ich alle vier mitnehme, ehr weniger. Ralle will man meinen Besuch mit Hunden untersagen, jedoch dürfen andere Mieter im Hause Besuch mit Hunden empfangen. Ralle54 hatte einen Wellpen von mir geschenkt bekommen, den er nach kürzester Zeit, gemäß Vermieter, wieder abgeben musste. Verrückt ist nur an der ganzen Sache, dass nachdem er seinen Hund abgegeben hatte, andere bzw. neue Mieter mit Hund, eingezogen sind. Unter uns, wo ist hier noch die Gleichberechtigung? Aber man kennt das ja, es kann der Liebste nicht in Ruhe wohnen, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Richtig ist, dass wenn ich jeden Tag, in der Zeit von 8 - 17 Uhr mit den Hunden da wäre, es eine Tierhaltung gleich käme, dass ist jedoch nicht der Fall. Gruß Blackmamba65

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#7
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Die Details über die Situation fehlten, und daher dementsprechend die Antworten.

Wenn anderen Mietern die Tierhaltung erlaubt wird, dann gilt dies meiner Meinung nach auch für Deinen Freund. Eben Gleichberechtigung.

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#8
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wenn anderen Mietern die Tierhaltung erlaubt wird, dann gilt dies meiner Meinung nach auch für Deinen Freund.

Aber wem nützt das ? Die Rechtsprechung sieht es nun mal anders.

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#9
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Nun ja, ich denke, wenn ein VM seinen Mietern die Tierhaltung erlaubt, aber einem anderen Mieter nicht, ist das schon recht merkwürdig, oder?

Oder gibt es in dem Haus mehrere VM? Sind die Wohnungen unterschiedlich ausgestattet, sodass die Tierhaltung gerade in dieser Wohnung nicht erlaubt ist und das auch seine guten Gründe hat?

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#10
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Vielleicht 'verträgt' ein MFH insgesamt auch nur eine bestimmte Maximalzahl von Hunden.

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#11
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Morthingale-Zitat:
Aber wem nützt das ? Die Rechtsprechung sieht es nun mal anders.


Quatsch! Die sieht das Ganze so:

Mietrecht: Tierhaltung

Erlaubt der Mietvertrag ausdrücklich die Tierhaltung, kann sich der Mieter ohne weiteres Hund oder Katze oder andere Haustiere zulegen. Nur wenn sich das süsse Tier als hochgiftige Schlange oder als gefährlicher Kampfhund entpuppt, kann und muss der Vermieter die Abschaffung des Tieres fordern.
Verbietet der Mietvertrag jegliche Form von Haustierhaltung ist das unwirksam. Kleintiere, wie z.B. Vögel, Fische oder Hamster darf der Mieter immer halten, egal was im Mietvertrag steht.
Wirksam wäre allerdings eine Mietvertragsklausel, nach der z.B. die Hundehaltung verboten ist. Dann darf sich der Mieter keinen Hund anschaffen, tut er es doch, kann der Vermieter die Abschaffung des Hundes verlangen.
Steht im Mietvertrag, dass die Hundehaltung von einer Zustimmung des Vermieters abhängt, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Der kann "frei" entscheiden, allerdings darf er nicht willkürlich der einen Mietpartei den Hund erlauben, und der anderen nicht. Soweit bereits Hunde im Mietshaus gehalten werden, braucht der Vermieter triftige Gründe, wenn er einen anderen anfragenden Mieter die Hundehaltung verbieten will. Die Abschaffung des "erlaubten" Hundes während der Mietzeit kann nur gefordert werden, wenn schwerwiegende Belästigungen oder Gefahren von diesem Hund für die Mitbewohner ausgehen.
Ist im Mietvertrag nichts zum Thema Tierhaltung geregelt oder ist die Vertragsklausel unwirksam, kann zumindest der Mieter eines Einfamilienhauses auch einen Hund halten. In Mehrfamilienhäusern sollte sicherheitshalber der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Katzen dürfen, wenn im Mietvertrag nichts geregelt ist, gehalten werden, erst recht Kleintiere.

-----------------

Mit anderen Worten: Wenn der VM keine triftigen Gründe hat, warum ausgerechnet DU keine Hunde halten darfst, dann kannst du den Welpen vom Blackmamba sogar wieder zurück nehmen.

-- Editiert von HeHe am 11.01.2008 14:24:27

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#12
 Von 
blackmamba65
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

hier ist noch einmal der freund von ralle54. es geht ja nun weniger um die tierhaltung, vielmehr geht es ja um den besuch mit meinen hunden. ich finde das verhalten und die geflogenheiten in diesem hause für recht seltsam. übrigens, es gibt nur einen vm und der lässt über eine immobiliengesellschaft das haus verwalten. wir, also meine freund ralle und ich, wissen ja von wem die beschwerden immer kommen. das verrückte ist ja, dass diese person selber immer besuch mit hund erhält. wenn man nun das eine oder andere bgb urteil liest, so gibt es auch wenig, bis gar keine handhabe gegen meinen freund. wie gesagt, ein besuch mit allen hunden, gibt es wirklich sehr selten. gruss blackmamba65

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#13
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Siehe oben: Du kannst deine Hunde mitbringen und so wie es aussieht kann sich dein Freund u. U. auch selbst einen Hund anschaffen.

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#14
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Genau das meinte ich... Gleiches Recht für alle :)

Besuch Du also Deinen Kumpel mit den Hunden, und wenn Ralle die Kündigung erhalten sollte wäre ich auf die Begründung sehr gespannt...

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#16
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Sag mal, Nadinchen,

jetzt hat Scalar es extra 'fett' geschrieben und trotzdem liest Du etwas anderes heraus ?

@HeHe

Wieso Quatsch ?

Du hast es doch selbst auch 'fett' geschrieben: Vorhandene Hunde im Haus sind noch lange kein Freibrief.

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#17
 Von 
blackmamba65
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo hehe, hier ist noch einmal der freund von ralle. also, dass mit der tierhaltung sieht so aus. grundsätzlich sieht der mietvertrag vor, dass keine hunde gehalten werden dürfen. bei ralle ist es anderers, er brachte seine alte hundedame vor ca. 5 jahren mit und der vermieter dultete diesen hund. auflage ist nur, dass wenn der alte hund von ralle einmal in den hundehimmel kommt, er keinen weiteren anschaffen darf. das wiedersprüchliche ist ja, dass jetzt eine familie mit einem ewig kleffenden rauhaardackel eingezogen ist und der vm auf einmal unterschiede zwischen der größe machen will. unter uns, hund ist hund und darf man keine unterschiede machen. mein großer hund macht werder krach noch bellt er und der neue hund von den neuen mietern ist nur am kleffen. jetzt stelle ich mir glatt die frage:,,was ist nerviger?" der vm hat offensichtlich keine genaue linie in seiner hausordnung, ich denke das es sich hierbei um eine reine nasenpolitik handelt. ich auf jedenfall, lasse mir den besuch nicht verbieten und mein freund ralle auch nicht. wie gesagt, es ist seltener als selten, dass alle vier auf einmal da sind.
derzeit ist es auch noch so und das muss man sich einmal vorstellen, dass mein freund sogar gesagt bekommt, wie er seine garage zu kramen hat und das schlägt dem fass den boden aus. wir reden nicht von müll, sondern von diversen gegenständen wie, tischtennisplatte, modelleisenbahn usw. die ich bei ihm zwischenlagere, da ich in unser neues haus gezogen bin und derzeit noch keine garage habe. nun ja, tut ja auch nichts zur sache, aber solche dinge gehen da ab. blackmamb65

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#18
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

@morthingale:
Tut mir leid, aber du hast Verständnisprobleme. Das ist ein typischer Fall von aus dem Zusammenhang gerissen. Lies einfach den Satz zu Ende bzw. den ganzen Text.


@blackmamba
zur Garage: eine Garage ist grundsätzlich eine Abstellmöglichkeit für KFZ. Ich bin nicht sicher, ob der VM da nicht verlangen kann, dass die Garage nicht als Abstellraum genutzt wird - wäre zu prüfen.

Der Hundebesuch ist ja jetzt abgeklärt.

Die Hundehaltung scheint hier für den Freund möglich, einzige Einschränkung wäre der Umstand, den Scalar gefunden hat und evtl. andere triftige Gründe (wie z. B. besondere Ausstattung der Wohnung - edles Parkett- dass durch die Hundekrallen Schaden nehmen könnte.)

Ganz eindeutig ist wenig zu beantworten. Z. B. lässt die Formulierung ´´triftige Gründe´´ viel Diskussionsstoff, wenns ans Eingemachte geht. Manche VM meinen, dass ihr eigener Wunsch schon triftiger Grund genug sei..........frag mal Mortinghale oder Blockwart :grins:

-- Editiert von HeHe am 11.01.2008 15:43:12

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#20
 Von 
freeda
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 83x hilfreich)

Kann es vielleicht damit zusammenhängen, daß der große Hund ein Dobermann ist?

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#21
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Hallo Junior,
hast hier noch Welpenschutz :-)
aber deine Frage ist auf Seite 1 schon mit genauen Gewichtsangaben der Hunde beantwortet.

-- Editiert von HeHe am 11.01.2008 15:39:43

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#22
 Von 
freeda
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 83x hilfreich)

Wie lange behält man eigentlich Welpenschutz, Unsterblich:-)?

Hab nochmal nachgelesen im anderen Thread, es ist ein Dobi-Mix. Bei der allgemeinen Kampfhund-Hysterie, die so um sich greift, kann ich mir vorstellen, daß ein anderer Mieter sich an die Hausverwaltung gewandt hat á la 'gefährlicher Hund...ständig zu Besuch...man traut sich gar nicht mehr ins Treppenhaus...blabla...Unternehmen Sie was!'

Und das ist nicht mal ein Produkt meiner kreativen Vorstellungskraft, sowas hat sich schon öfter zugetragen in Deutschland. Hysterie eben.

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#23
 Von 
blackmamba65
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo junio, hier ist der vierfache hundevater. also, die rasse spielt hier eine untergeordnete rolle, aber um deine frage zu beantworten, ja, es ist ein dobermannmischling. des weiteren kann ich dich beruhigen, es gibt gemäß der landeshundeverordnug nicht mehr die anlage 1 oder 2. unterschieden wird nur noch zwischen gefährlichen und auffälligen hunden. selbst wenn es die anlage 1 oder 2 noch geben würde, so wird der dobermann gar nicht mehr eingestuft. früher war er unter 2 aufgeführt. als hundekenner musste 2002 ich die sachkundeprüfung und die hundebegleitprüfung ablegen und mein hund musste sich einen wesenstest unterziehen. alle drei prüfungen wurden mit erfolg bestanden. zugegeben, mein großer mag nicht sonderlich andere rüden, liegt aber darin begründet, weil er ein rudel hat und er der alpharüde ist. gerade weil mein großer schutzdienst gemacht hat, hört er besser als andere.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

@HeHe

Manche VM meinen, dass ihr eigener Wunsch schon triftiger Grund genug sei..........frag mal Mortinghale oder Blockwart

Da hast Du vollkommen Recht.

Deshalb sollte man auch besser über 'keine Willkür' an die Sache herangehen.

Wenn ich sage, 'das Hundekontingent für dieses Haus ist erschöpft', ohne damit jetzt irgendeinen bestimmten Mieter treffen zu wollen, dann ist das eben so (und ausreichend).

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
freeda
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 83x hilfreich)

@blackmamba

Mich musst Du nicht beruhigen. Hab selbst eine "Beißmaschine auf zwei Beinen" (Zitat Leute von hier). Deshalb auch mein Rat, nie das Angstpotential der Leute zu unterschätzen, aus eigener Erfahrung. Ich könnte meinem das Negativzeugnis rahmen lassen und um den Hals hängen, es würde nicht viel ändern. Sei froh, daß es in Niedersachsen wenigstens auf politischer Ebene partiell Hirn geregnet hat. Ich würde mir wünschen, das wäre in gewissen anderen Bundesländern auch so, aber da wird es statt dessen immer schlimmer.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
freeda
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 83x hilfreich)

Uuups...da sieht mal mal wieder, daß ich restlos überarbeitet bin und dringend Urlaub brauche. :(

:bang: Jetzt vergesse ich sogar schon ganze Wörter.

-- Editiert von freeda am 11.01.2008 17:23:03

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