Besuch

26. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
jela-
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Besuch

Hauptmieter H hat ein Zimmer seiner Wohnung, in der er auch selbst wohn, untervermietet. Kann H seinem Untermieter U Besuch generell verbieten? Bei Nichteinhaltung droht H mit Hausfriedensbruch. Hat er wirklich dieses Recht?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Klare Antwort: Nein !

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Nein, der Hauptmieter hat keine Berechtigung, dem Untermieter vorzugeben, wer ihn wann besuchen darf.

Anderes gilt allenfalls dann, wenn der Besuch gegen den Hauptmieter z.B. Straftaten begeht.

Eine Missachtung des Verbotes erfüllt auch nicht den Starftatbestand de Hausfriedensbruchs.

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Aber das Untermietverhältnis könnte natürlich auch so gekündigt werden - ich glaube, der Mietschutz greift hier nicht, oder?

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#4
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Dem Mieter (hier Untermieter) kann man nicht generell verbieten Besuch zu empfangen. Bei Untervermietung/Vermietung möbl. Zimmer kann man aber die Besuchzeiten beschränken, z. B. nur bis 22 Uhr. Übernachtungen nur nach Absprache mit dem Hauptmieter/Vermieter.

Möblierte Zimmer können, ohne Angabe von Gründen, mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende, von beiden Vertragsparteien, gekündigt werden.

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