Besichtigungstermine während Abwesenheit - Vermieter droht mit Anwalt

20. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ronja5
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Besichtigungstermine während Abwesenheit - Vermieter droht mit Anwalt

Guten Tag,

Ich habe Ende letzten Jahres gekündigt zum 1.4 hin und angegeben, dass ich jetzt bis zum 8.3 für 3 Wochen in Thailand bin.
Mein Vermiete hat sich nicht bei mir gemeldet. Meine Eltern, wohnen sehr weit entfernt , sind jetzt die Ansprechpartner. Jetzt will mein Vermieter während meiner Abwesenheit ohne weitere Begleitung in meine Wohnung und Besichtigungen durchführen. Ich möchte nicht, dass er fremde Leute in meiner Abwesenheit reinlässt.
Muss ich dem zustimmen?
Meinen Eltern hat er jetzt mit einem Anwalt gedroht und dass er mir Briefe in der Post legt, damit ich die nicht entgegen nehmen kann, um dann zu behaupten ich sei eine Pflicht nicht nachgekommen.
Darf er das?
Kann ich mich dagegen wehren?

Vielen Dank im Vorraus.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Schlüsselhinterlegung

Für den Fall, dass der Mieter längere Zeit (mehrere Tage) abwesend (Arbeit, Urlaub, Krankheit) ist, muss er dem Vermieter oder einer anderen Vertrauensperson die Schlüssel überlassen, damit eine Besichtigung durchgeführt werden kann. Es genügt aber auch, dass der Mieter für den Vermieter (Handy) zumindest erreichbar ist, und so sichergestellt ist, das der Vermieter eine angemeldete Besichtigung auch in Abwesenheit des Mieters durchführen kann. In aller Regel (Ausnahme Verkaufbesichtigungen) ist es dem Vermieter aber zuzumuten so lange abzuwarten, bis eine persönliche Teilnahme des Mieters möglich ist.

Quelle http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

Nun könnte man darüber streiten was "mehrere Tage" sind. Nach meinem persönlichen Empfinden bestenfalls 8 - 10, aber keine 21. Das wäre ja fast ein Monat.

Aber ohne Deine Anwesenheit darf er definitiv nicht in die Wohnung. Hat er denn einen Schlüssel?

Bist Du schon im Urlaub?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ronja5
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Schlüssel haben meine Eltern, was ihm auch bekannt ist. Zudem ist ihm seit längerem der Zeitraum bekannt in dem ich weg bin und er hat sich nie gemeldet.
Ja ich bin schon im Urlaub, das macht es für mich so schlimm.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Können Deine Eltern nicht wenigstens 1 x hinfahren um den Schließzylinder der Wohnungstür zu tauschen?

Dann ist wenigstens die Gefahr gebannt das der Vermieter doch in die Wohnung geht.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ronja5
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Das löst leider das Anwaltsproblem nicht. Und meine Eltern müssten extra Urlaub nehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Ronja5):
Muss ich dem zustimmen?

Nein. Wenn der Vermieter beweisen kann, dass wegen fehlender Besichtigungstermine eine Weitervermietung ab 1.4. nicht möglich war, so könnte er Nutzungsentschädigung von dir fordern. Das bedeutet, dass du für den Zeitraum, in dem der Vermieter durch deine Schuld nicht vermieten konnte, die Miete bezahlen musst. Der Vermieter ist aber beweispflichtig, was jetzt nicht so einfach ist.

Zitat (von Ronja5):
Meinen Eltern hat er jetzt mit einem Anwalt gedroht und dass er mir Briefe in der Post legt, damit ich die nicht entgegen nehmen kann, um dann zu behaupten ich sei eine Pflicht nicht nachgekommen.
Darf er das?

Ja, das darf er. Bei längerer Abwesenheit muss jeder dafür Sorge tragen, dass ihn Briefe aus dem Briefkasten erreichen. Typischerweise sollte es ausreichen, wenn einmal die Woche mal jemand schaut, ob neue Briefe im Briefkasten liegen. Wobei mir jetzt nicht ganz klar ist, was er da für Briefe einwerfen möchte. Einen Anwalt würde er aktuell meiner Meinung nach selber zahlen. Du solltest ihm aber zur Sicherheit mitteilen, dass ab dem 8.3. Wohnungsbesichtigungen möglich sein werden.

Wenn es dir irgend möglich ist, solltest du einen oder zwei Besichtigungstermine bis zum 8.3. zulassen. Vielleicht gibt es Nachbarn oder Freunde, denen du vertrauen kannst und die für einen Besichtigungstermin die Wohnung öffnen können. Mehr als einen pro Woche musst du eh nicht zulassen.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Meine Meinung zu der Konstellation:

Wenn der Vermieter Bescheid wusste und nun erst im Urlaub des Mieters plötzlich mit Besichtigungen anfangen will, dann dürfte er da Pech haben. Zumal ja ab dem 04.03. wieder die Möglichkeit besteht.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
und angegeben, dass ich jetzt bis zum 8.3 für 3 Wochen in Thailand bin.


Wie kann der Zugang dieses Schreibens nachgewiesen werden?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Ronja5):
Meinen Eltern hat er jetzt mit einem Anwalt gedroht und dass er mir Briefe in der Post legt, damit ich die nicht entgegen nehmen kann, um dann zu behaupten ich sei eine Pflicht nicht nachgekommen.


Das darf der Vermieter und er setzt Dich damit in Verzug. Er könnte Dich dann nach Fristablauf z.B. auf Duldung des Zugangs verklagen. Und diese Kosten trägt dann der Mieter, weil er ja im Verzug war.

Und die Pflicht ist einmal die Obhutspflicht und auch bei einer Kündigung kann man damit rechnen, dass Besichtigungen nötig sind.
Und längere Abwesenheit sind 3 Tage.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Das darf der Vermieter und er setzt Dich damit in Verzug. Er könnte Dich dann nach Fristablauf z.B. auf Duldung des Zugangs verklagen. Und diese Kosten trägt dann der Mieter, weil er ja im Verzug war.

Das würde ich eher nicht erwarten. Eine Klage auf Zugang, welche jetzt eingereicht würde, würde wohl kaum bis zum Ende des Mietvertrags am 31.3. rechtswirksam entschieden. Das macht also überhaupt keinen Sinn und damit würden die Kosten wohl beim Vermieter hängenbleiben.

Zitat (von Ver):
Und längere Abwesenheit sind 3 Tage.

Das bezieht sich jetzt auf was? Bisher ging ich davon aus, dass einmal die Woche Briefkasten überprüfen lassen vollständig ausreicht.

PS: Auch der Vermieter hat eine Pflcht, möglichen Schaden zu minimieren. Wenn er einen Ansprechpartner hat und weiß, dass der Mieter den Briefkasten nicht leert, dann verstößt er genau gegen diese Pflicht, wenn er Anfragen für Besichtigungstermine nur in den Briefkasten steckt.

1x Hilfreiche Antwort

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