Besichtigungstermine für Nachmieter / Ärger

20. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Rekommandeur
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Besichtigungstermine für Nachmieter / Ärger

Hallo zusammen,

ich habe meine Wohnung zum 31.03.2015 gekündigt. Der Vermieter hat natürlich ein Interesse daran, die Mieträume schnellstmöglich wieder zu vermieten. Beauftragt hat er damit eine Maklerin, die nun mit meiner Freundin (selbst keine Mieterin der Wohnung) als Vertrauensperson Besichtigungstermine abstimmen soll, da ich ganztägig und 70km entfernt berufstätig bin.

Trotz der Bitte meiner Freundin, die Termine auf den späteren Nachmittag zu legen, da sie

a) ihre Tochter (1. Klasse) von der Schule holen und versorgen muss
b) schwanger ist und in der Vor-/Mittagszeit mal unpässlich sein kann
c) die Renovierungsarbeiten in der neuen gemeinsamen Wohnung beaufsichtigt

legt die Maklerin den Termin stets in die Mittagszeit, vorzugsweise mit einem mehrstündigen Zeitfenster, in welchem meine Freundin die Wohnung zugänglich halten soll.

Es gab nun schon mehrere solcher Termine und der letzte musste leider wegen Krankheit meiner Freundin kurzfristig abgesagt werden. Ein Ersatztermin wurde nicht genannt. Den Vorschlag, die Termine ab 17 Uhr zu legen, sodass ich hin und wieder auch zugegen sein kann, hat die Maklerin bislang außen vor gelassen. Mein Angebot würde an mindestens 3 Werktagen gelten können.

Nun erhalte ich einen bösen Anruf meines Vermieters mit Verweis auf den Mietvertrag, in welchem ich zustimmt habe, die Wohnung im angemessenen Rahmen zur Besichtigung zu öffnen. Dies würde auch Zeiten in der Vor- und Mittagszeit beinhalten. Ansonsten hätte ich mit einer Schadensersatzklage zu rechnen, sollte bis zu meinem endgültigen Auszug kein Nachmieter zur Verfügung stehen.

Ist hier nicht eigentlich meine Pflicht erfüllt, dem Vermieter zumindest die Möglichkeit zu geben, die Termine strategisch sinnvoller für alle Beteiligten zu legen?

Ich solle ihm oder der maklerin stattdessen die Wohnungsschlüssel überlassen, um die Besichtigungen durchzuführen. Dies sehe ich aufgrund meiner persönlichen Dinge in der Wohnung nicht ein und es ist aus meiner Sicht auch nicht zumutbar, ohne Vertrauensperson oder eigene Anwesenheit fremde Leute durch meine Wohnung laufen zu lassen.

Bitte um nützliche Tipps und Hinweise, wie ich das klären kann

Danke! :)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Da freundliche Bitte offenbar nicht helfen, sollte man sein Recht warnehmen und per Einschreiben entsprechende Termine vorgeben.

3 Werktage pro Woche sind schon sehr großzügig.
Die Termine sollten dann jeweils von 16h bis 18/19h gehen falls möglich.
Idealerweise sollte einer der Termine Samstags liegen, zumindest alle 14 Tage.


Wie der Makler die Termine dann koordiniert, ist sein Problem.



quote:<hr size=1 noshade>in welchem ich zustimmt habe, die Wohnung im angemessenen Rahmen zur Besichtigung zu öffnen. Dies würde auch Zeiten in der Vor- und Mittagszeit beinhalten. <hr size=1 noshade>

Aber nur wenn es dem Mieter zumutbar wäre.
Ansonsten muss der Besichtigungszeitraum halt bei Verfügbarkeit stattfinden.
Extra Urlaub braucht der Mieter sich nicht zu nehmen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
Rekommandeur
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Von mir aus können sie ab kommender Woche 3 Mal die Woche bis in dis späten Abendstunden kommen, da ich nach der Arbeit ohnehin zum Kartons packen und Möbel demontieren in der Wohnung bin. Was kann ich also dafür, wenn die Maklerin es offenbar nicht gebacken bekommt.

Ich wundere mich ohnehin, warum es offenbar so viele Interessenten gibt, die am Mittag besichtigen wollen. Geht da Niemand arbeiten?

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