Beriebskosten Zahlungsaufforderung

16. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.07.2009 19:52:00
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Beriebskosten Zahlungsaufforderung

Guten Tag.
Im Dez.2008 erhielt ich die Betriebskostenabrechnung für 2007. Weil einiges für mich unklar war legte ich Widerspruch ein. Ich bekam eine Eingangsbestätigung für mein Schreiben mit der Bitte um Geduld. Nun bekomme ich eine Zahlungsaufforderung mit Mahngebühren. Auf meinen Widerspruch wurde nie geantwortet. Die Ungereimtheiten sind weiter ungeklärt.
Was soll ich tun? Bin bereit zu zahlen, wenn man mir verschiedene Positionen erklärt.
Rosi

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12318.07.2009 19:52:00
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

a)Waserkosten(kein Abwasser oder Niederschlag) gibt es 2mal.
1. Summe: Im Haus = 6 Pateien also : 6 = ok.
2. Summe: Wasserkosten für ganze Liegenschaft = 10Häuser also : 60.
Frage war: Welche Wasserkosten sind das?, Wo sitzt Zähler und Entnahmeselle?
b) von den 60 Wohnungen sind einige ETW. Eigentümer im EG haben zum Teil Sondernutzungsrecht (jetzt private Terrasse) am Teil vom ehemaligen Rasen. Frage war ob die m² aus der Gartenpflege rausgerechnet wurden, weil Gartenpflegefirma dort teilweise gemäht.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zur Klärung der offenen Fragen hast Du das Recht auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen. Dieses Recht hast Du bislang nicht genutzt. Daher kann ich auch kein Rückbehaltungsrecht Deinerseits an der Nebenkostennachzahlung erkennen.

Die Zahlungsaufforderung ist berechtigt. Der Vermieter war nicht verpflichtet, auf Deine Fragen zu antworten.

Zu den einzelnen Fragen:

quote:
Welche Wasserkosten sind das?, Wo sitzt Zähler und Entnahmeselle?


Das werden die allgemeinen Waserkosten sein, z.B. für Gartenbewässerung. Wo der Zähler sitzt, spielt für die Abrechnung keine Rolle. Aus diesem Grund darf jedenfalls nicht die Nachzahlung verweigert werden.

quote:
von den 60 Wohnungen sind einige ETW. Eigentümer im EG haben zum Teil Sondernutzungsrecht (jetzt private Terrasse) am Teil vom ehemaligen Rasen. Frage war ob die m² aus der Gartenpflege rausgerechnet wurden, weil Gartenpflegefirma dort teilweise gemäht.


Auch die Kosten für die Gartenpflege eines Sondernutzungsrechtes sind umlagefähig. Der jeweilige Eigentümer des Sondernutzungsrechtes muss diese Kosten nur dann alleine tragen, wenn das im Rahmen des Sondernutzungsrechtes ausdrücklich so vereinbart wurde.

Insgesamt kann ich jedenfalls kein Recht Deinerseits auf Verweigerung der Zahlung erkennen. Im Prinzip kann sich zwar so ein Recht nach der Einsichtnahme in die Unterlagen ergeben, was ich aber beim dargestellten Sachverhalt noch nicht einmal erwarte.

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#5
 Von 
guest-12318.07.2009 19:52:00
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe Einsicht in Abrechnungsunterlagen gefordert. Nie eine Antwort erhalten.
EG-Eigentümer nutzen "ihre" Gartenfläche alleine, jetzt sogar mit Hecken, Zaun und Tür. Da soll ich(oder wir Restmieter) die Gesamt-Fläche an Gartenpflege zahlen?

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#6
 Von 
guest-12318.07.2009 19:52:00
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Es gibt kein Garten oder Außen-Wasser. Rasen wird nicht gewässert. Auch gibt es keine Zentral-Waschküche oder einen Springbrunnen. Es sind ca. 3500€ Wasserkosten im Jahr

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