Hallo,
ich habe folgende Frage/n:
Wie ist der Beginn von Modernisierungsarbeiten definiert? Zählt ein Aufmass schon zu der Modernisierungsarbeit oder erst die eigentliche
Durchführung der Modernisierungsarbeiten? Hintergrund: In der Wohnung vom Mieter sollen Modernsisierungsarbeiten durchgeführt werden, für die ein Aufmass erforderlich ist. Bislang ist noch keine Ankündigung der Arbeiten in Textform erfolgt. Allerdings wurde von der Vermieterin eine Terminvereinbarung mit dem zuständigen Handwerker zwecks Aufmass gewünscht. Nun ist es ja so, dass eine nicht ordnungsgemäße Ankündigung zu einer Nichtduldung der Maßnahme führt. Gegen das Aufmass an und für sich hat der Mieter jetzt auch erst mal nichts einzuwenden. Allerdings würde er für die eigentliche Maßnahme schon auf der
3-monatigen Ankündigkungsfrist bestehen. Daher die Frage, ob dass
Aufmass schon zur eigentlichen Modernsierung zählt. Wie ist hier die Rechtslage?
Gruß südlicht
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Beginn Modernisierungsarbeiten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Müssen beim Aufmaß Löcher gebohrt, Wände versetzt und Bodenbeläge entfernt werden?
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-- Editiert Moderator am 07.10.2012 16:18
Hallo Liane46,
meiner Meinung nach zählt das Aufmass noch nicht zum Beginn der
Modernsierung, da eben noch nicht gebohrt wird, keine Wände versetzt werden oder Bodenbeläge entfernt werden oder oder. Beginn
wäre für mich, wenn wirklich zur Tat geschritten werden soll.
D.h. also anzukündigen - mit 3 Monatsfrist in Textform - wäre also
der Zeitpunkt zu dem die Modernisierungsarbeiten auch tatäschlich durchgeführt werden. Insbesondere kann von einer Duldung des Aufmasses noch nicht auf die Duldung der Modernsierung geschlossen werden. Sehe ich das richtig?
Gruß Suedlicht
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