In unserem Mietvertrag sind unterschiedliche Daten für die Mietdauer angegeben.
Es steht folgendes geschrieben:
"Der Mietvertrag läuft 5 Jahre" und "Das Mietverhältnis beginnt am 01.08.98 und endet am 31.07.02"(entspricht nur 4 J.).
Wir würden gerne bereits zum 31.07.02 ausziehen.
Kann mir jemand sagen, wie die Rechtslage in diesem Fall ist.
Danke
Befristeter Mietvertrag mit unterschiedlichen Daten
4. April 2002
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Frage vom 4. April 2002 | 10:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befristeter Mietvertrag mit unterschiedlichen Daten
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#1
Antwort vom 9. April 2002 | 00:45
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Bei widersprüchlichen Angaben und unklarer Lage bedürfen Verträge der Auslegung. Wenn es sich eindeutig um einen offensichtlichen Schreibfehler handelt, spricht viel für eine 5jährige Laufzeit.
Allerdings könnten Sie behaupten, den Vertrag gerade deshalb gezeichnet zu haben, daß Sie sich auf keinen Fall länger als bis zum 31.07.02 binden wollten. In diesem Fall müßte Ihr Vermieter beweisen, daß eine längere Laufzeit vereinbart war.
Angesicht des nicht unerheblichen Prozeßrisikos ist wohl damit zu rechnen, daß er an dem Vertrag nicht länger festhalten und sich einen neuen Mieter suchen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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