Befristeter Mietvertrag - Wann bin ich dann aus dem Mietverhältnis raus?

30. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Salida
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Befristeter Mietvertrag - Wann bin ich dann aus dem Mietverhältnis raus?

Ich habe einen alten (also leider gültigen) befristeten Mietvertag, der jetzt noch vier Jajre laufen wird. Nachdem mein Mann und ich uns getrennt haben, habe ich mich mit unserer Vermieterin in Verbindung gestzt und mal nachgehört, ob und wie wir aus dem Vertrag rauskommen. Sie teilte uns mit, wenn wir einen Nachmieter stellen, kommen wir aus dem Mietvertrag raus. Wie funktioniert das jetzt mit der Nachmietergestellung? Ich schlage Ihr Intressenten vor und dann....?? Wann bin ich dann aus dem Mietverhältnis raus? Wenn der Nachmieter unterschrieben hat oder sobald sie sagt, den Nachmieter nehme ich? Habe zwar jetzt auch einen Termin beim Mieterbund, aber der ist erst in zwei Wochen. Aber vielleicht hat ja hier im Forum schonmal mit dem Thema zu tun gehabt und kann mir Tipps geben worauf ich zu achten habe. Danke!!!:)

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Genauso wird es funktionieren: Die VM lässt dich kulanterweise früher aus dem Vertrag, sobald Ersatz gefunden ist. Das einzige Problem könnte allerdings sein, einen Nachmieter zu finden, der der VM zusagt.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

Was ist denn das für ein alter Mietvertrag, der noch 4 Jahre läuft?

Schreib das mal etwas genauer, damit wir hier prüfen können, ob die Klausel tatsächlich gültig ist.

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#3
 Von 
Salida
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Vertrag ist im März 2001 für 10 Jahre geschlossen worden. So doof wäre ich heute auch nicht mehr ;) aber ist halt geschehen.Ist also noch altes Recht leider. Vermieterin hat zugestimmt mich gegen Stellung eines Nachmieters aus dem Vertrag zu lassen. Besondere Ansprüche an den Nachmieter hat sie nicht gestellt. Nur das er in meinen Vertrag einsteigt und die Miete zahlen kann. Nur was muss ich jetzt beachten?? Wann bin ich dann aus dem Vwertrag raus? Wenn die zwei den Vertrag unterschrieben haben??

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#4
 Von 
Akascha79
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 6x hilfreich)

Du bist dann raus, wenn der neue einzieht bzw zu dem Termin zu dem er den vertrag übernehmen möchte.
Wenn Du zum 30.11.06 ausziehst und er am 1.12.06 einziehen will musst du bis zum 30.11. die Miete zahlen.

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#5
 Von 
Salida
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist schon klar, dass ich bis zu dem Zeitpunkt an dem der Nachmieter einzieht, Miete zahlen muss. Aber wenn ich jetzt z.B. jemanden hab, der zum 01.09.2006 einziehen möchte und teile das meiner Vermieterin mit und die ist auch einverstanden mit dem. Kann ich dann ab dem Moment, wo meine Veermieterin mir das mitteilt, davon ausgehen, dass mein Mietverhältnis zum 31.08.2006 endet oder muss ich warten bis die beiden den Vertrag gemacht haben? Mir geht es darum, wann ich anfangen kann mir eine Wohnung zu suchen.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

Ein Nachmieter gilt erst dann als gestellt, wenn auch der neue Mietvertrag unterschrieben ist. Schließlich kann ja auch der potentielle Mieter vorher noch abspringen.

Ich bin mir auch unsicher, ob nach altem Mietrecht der Abschluss eines 10-Jahresvertrages zulässig war. Leider habe ich dazu nichts konkretes gefunden. Es widerspricht jedenfalls nicht offensichtlich dem § 564c BGB a.F.

Aber vielleicht kann ja jemand anderes dazu Stellung nehmen.

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#7
 Von 
Salida
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Aber wenn ich einen oder mehrere geeignete Nachmieter gestellt habe, hab ich doch meine Pflicht erfüllt. Habe dazu auch etwas im Internet gestöbert und habe auch einiges zu dem Thema gefunden. Z.B. hier bei 123recht stand drin, dass wenn der vorgeschlagene Nachmieter geeignet ist, wird das Mietverhältnis mit mir beendet. Ob der Vermieter mit dem Nachmieter dann wirklich einen Vertrag abschließt ist unerheblich. Es steht soviel im Internet über Altverträge und Nachmietergestellung, ich blick da bald gar nicht mehr durch :(

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

Der vorgeschlagene Nachmieter muss nicht nur geeignet sein. Er muss den Mietvertrag auch unterschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Salida
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Infos. Werd mal weiter fleißig einen Nachmieter suchen und hoffen, dass ich bald einen finde. Ist momentan gar nicht so einfach.

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