Hallo zusammen,
leider ist mein Entbindungstermin gleichzeitig mein Auszugstermin( befristeter Mietvertrag) sollte es zu keiner Einigung mit meinem Vermieter kommen, wie stehen meine zumutbaren Möglichkeiten im Härtefall vorzeitiger zu kündigen?
VG Marry
Befristeter Mietvertrag Entbindungstermin
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Kommt auf den Härtefall an.
Zitatleider ist mein Entbindungstermin gleichzeitig mein Auszugstermin :
Ausziehen kann man doch in jedem Fall schon vorher...
Zitat( befristeter Mietvertrag) :
Wie sieht denn die Befristung aus? Vielleicht alles (Befristung, Kündigung etc.) hier wortwörtlich reinstellen.
Zitatwie stehen meine zumutbaren Möglichkeiten im Härtefall vorzeitiger zu kündigen? :
Ist abhängig von der Vertragsgestaltung.
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Einen befristeten Mietvertrag kann man gar nicht kündigen. Jedenfalls nicht ordentlich.
Es kann dich aber niemand daran hindern früher auszuziehen.
ZitatMöglichkeiten im Härtefall vorzeitiger zu kündigen? :
Welcher Härtefall?
Also ausziehen würde ich gerne vorher, nur bin ich bis zum Zeitpunkt meiner Entbindung am Mietvertrag gebunden, wenn dies nicht als Härtefall gilt kann ich leider nicht vorher kündigen (im Falle eines unkullanten Vermieter )
Also November ist entbindungstag und Beendigung meines Mietvertrages
Zitat:Zitatleider ist mein Entbindungstermin gleichzeitig mein Auszugstermin :
Ausziehen kann man doch in jedem Fall schon vorher...
Zitat( befristeter Mietvertrag) :
Wie sieht denn die Befristung aus? Vielleicht alles (Befristung, Kündigung etc.) hier wortwörtlich reinstellen.
Zitatwie stehen meine zumutbaren Möglichkeiten im Härtefall vorzeitiger zu kündigen? :
Ist abhängig von der Vertragsgestaltung.
ZitatAlso November ist entbindungstag und Beendigung meines Mietvertrages :
Und das ist warum ein Problem? Man muss sich eh eine neue Wohnung suchen, meistens ohnehin mit Überschneidungen (Doppelmiete).
... achje ... und ich dachte Entbindung aus dem Mietverhältnis ...
Nein, ein Entbindungstermin, der zeitgleich mit dem Mietende fällt ist kein Härtefallgrund für eine frühere "Entbindung" aus dem Vertragsverhältnis.
... aber hatten wir diesen Thread nicht schon kürzlich?
Wir haben April, reden Sie doch mal mit Ihrem VM.
Das problem ist dabei die Zumutung , man kann nicht ohne weiter Hilfe Möbel verschieben und Kisten schleppen man braucht da min. 1 Monat vor Entbindungsphase das heißt September Vorlauf.
Zitat:ZitatAlso November ist entbindungstag und Beendigung meines Mietvertrages :
Und das ist warum ein Problem? Man muss sich eh eine neue Wohnung suchen, meistens ohnehin mit Überschneidungen (Doppelmiete).
ZitatDas problem ist dabei die Zumutung , man kann nicht ohne weiter Hilfe Möbel verschieben und Kisten schleppen man braucht da min. 1 Monat vor Entbindungsphase das heißt September Vorlauf. :
Dafür gibt es Umzugsunternehmen, fällt also auch als Grund flach.
Schritt 1.: Prüfen ob die Befristung überhaupt wirksam ist. Das ist sie nämlich sehr häufig nicht mit der Folge, dass man einen unbefristeten Mietvertrag hat.
Wenn Du die Prüfung selbst nicht vornehmen kannst, dann führen wir gerne die Prüfung durch. Dazu müssen wir aber den genauen Wortlaut aus dem Mietvertrag kennen, mit dem die Befristung vereinbart wurde.
Darf ich fragen ob du einfach leihenhaft soviel Wissen angeeignet hast oder bist du ein Anwalt ? Nur aus Neugier ^^
Ok also:
Das Mietverhältnis beginnt am 1.11.2015 und endet am 31.10.2018. eine Verlängerung des Mietverhältnisses kann nicht erfolgen Begründung :
Eigenbedarf für den vermieterehrpaar xy
Und jede Seite ist natürlich unterschrieben
Also meine Hoffnung ist ja eh der gesunde Menschenverstand des Vermieters einzulenken wenn ich ihm einen Nachmieter suche , nur wenn er keins hat hätte ich gerne eine Klausel in der Hand
ZitatSchritt 1.: Prüfen ob die Befristung überhaupt wirksam ist. Das ist sie nämlich sehr häufig nicht mit der Folge, dass man einen unbefristeten Mietvertrag hat. :
Wenn Du die Prüfung selbst nicht vornehmen kannst, dann führen wir gerne die Prüfung durch. Dazu müssen wir aber den genauen Wortlaut aus dem Mietvertrag kennen, mit dem die Befristung vereinbart wurde.
Ich sehe keinen Härtefall.
Man hat 7 Monate Zeit das alles vorzubereiten und zu organisieren.
Das man eventuell eine Überschneidung hat und 2 Mieten zahln muss, ist kein Härtefall sondern allgemeines Lebensrisiko.
Zitatwenn ich ihm einen Nachmieter suche :
Was soll er denn damit? Den kann er doch gar nicht gebrauchen.
Das ist wohl vor Gericht Ansichtssache ^^
Aber da will ich ja nicht hin es gibt immer andere Wege also hier in dem Gerichtsurteil hat der Vermieter klein bei geben müssen
[http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schwangerschaft.htmquote=Harry van Sell]Ich sehe keinen Härtefall.
Man hat 7 Monate Zeit das alles vorzubereiten und zu organisieren.
Das man eventuell eine Überschneidung hat und 2 Mieten zahln muss, ist kein Härtefall sondern allgemeines Lebensrisiko.
Zitatwenn ich ihm einen Nachmieter suche :
Was soll er denn damit? Den kann er doch gar nicht gebrauchen.
ZitatDas ist wohl vor Gericht Ansichtssache :
Nö, denn in dem erwähnten Urteil ging es um eine ganz andere Situation, einzige Gemeinsamkeit ist die Schwangerschaft.
Hier gibt es zum einen gar keine Wohnungskündigung durch den Vermieter.
Zum anderen konnte der Mieter glaubhaft machen dass er innerhalb von einigen Monaten nach der Geburt eine neue Wohnung findet.
Die Befristung ist unwirksam, da nicht angegeben würde, warum für das Vermieterehepaar zum Ende der Befristung Eigenbedarf besteht.
ZitatDie Befristung ist unwirksam, da nicht angegeben würde, warum für das Vermieterehepaar zum Ende der Befristung Eigenbedarf besteht. :
Mmh ich weiß nicht recht. Wenn es ein Zeitmietvertrag ist, dann bedarf es doch eigentlich keiner Begründung.
Zitat:(BGB)
§ 575 Zeitmietvertrag
(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
1.
die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
2.
in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
3.
die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will
und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
(2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.
(3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam
ZitatDie Befristung ist unwirksam, da nicht angegeben würde, warum für das Vermieterehepaar zum Ende der Befristung Eigenbedarf besteht. :
Ob die Kriterien der Eigenbedarfskündigung auf die Befristung übertragbar sind?
Würde ich nicht so sehen.
Ich bin da völlig bei HH, die Befristung ist unwirksam.
Für eine Wirksame Befristung muesste da der Grund stehen, wozu die Eheleute, die Wohnung brauchen.
Die Angabe "wegen Eigenbedarf" ist lt. Schmidt-Futterer in "keinem Fall ausreichend" .
575 BGB Rdn 23.
Mmmh, falls da wirklich nur Eigenbedarf steht, hast du Recht, dann hätte die TE normale Kündigungsfrist von drei Monaten.
Hallo ich danke euch für euren Hinweis ich bin ja zum Glück optimistisch, dass sich der Vermieter erbarmt , so fremd ist er mir auch nicht , wäre ja bereit ihn schon mal alle Wohnräume zur Umgestaltung zu lassen während ich wie eine tickende Zeitbombe auf mein Kind warte ich brauche nur mein Schlafzimmer wenn die auszugsftist einfach da nicht klappen sollte .... also irgendwie einigen aber sollte er wie gesagt nicht kulant sein und nur sein Geld sieht komme ich auf eure Hinweise zurück also nochmal danke !!!
ZitatMmmh, falls da wirklich nur Eigenbedarf steht, hast du Recht, dann hätte die TE normale Kündigungsfrist von drei Monaten. :
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