Hallo,
ich habe einen befristeten Mietvertrag für eine Einliegerwohnung und dazu 2 Fragen:
1) Wenn man einen befristeten Mietvertrag hat, darf der Vermieter dann trotzdem sein Sonderkündigungsrecht nach § 573a BGB
anwenden oder gelten dann ausschließlich die Bestimmungen vom befristeten Mietvertrag?
2) Sind befristete Kettenmietverträge zulässig? Ich habe jetzt schon den 2. befristeten Vertrag und so wie mein Vermieter mir gesagt hat, werde ich keinen unbefristeten Vertrag bekommen, sonder solange befristete Verträge, bis er die Wohnung selbst benötigt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das korrekt ist.
Gruß
Befristeter Mietvertrag + Sonderkündigungsrecht
Fragen zur Miete?
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In Deutschland sind bei Mietwohnungen nur noch qualifizierte Zeitmietverträge möglich. Die Voraussetzungen dazu finden sich in § 575 BGB . Liegen sie nicht vor, dann ist das ein unbefristeter Mietvertrag.
Nützt halt wenig. Der Kettenmietvertrag ist eigentlich ein unbefristeter Vertrag, der durch das Sonderkündigungsrecht nach § 573a BGB
gekündigt werden kann.
Solange es aber ein Kettenmietvertrag ist, kann dieser nicht nach nach § 573a BGB
gekündigt werden. Der VM darf sich nach § 242 BGB
nämlich nicht darauf berufen, dass seine Befristung unwirksam ist.
In sofern wär es wohl ratsam aus Mietersicht es bei dem Kettenvertrag zu belassen und nur im Falle der Nichtverlängerung zu entscheiden, ob man lieber die Restlaufzeit nimmt oder über die Unwirksamkeit der Befristung auf die Kündigung besteht.
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