Beendigung des Mietverhältnisses --> Renovierung

29. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Helado
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Beendigung des Mietverhältnisses --> Renovierung

Hallo zusammen,

zum 31.08.2018 habe ich meine Mietwohnung gekündigt und habe soeben eine Nachricht meiner Vermieterin bekommen, dass ich nunmehr die Wohnung auf eigene Kosten wieder mit Raufasertapete versehen soll.

Als ich im Jahre 2012 eingezogen bin, musste ich selbst renovieren, durfte allerdings auf Kosten des vorherigen Mieters, einen Monat früher rein um zu tapezieren. Heißt dies damm automatisch, dass ich die Wohnung mit Raufasertapete tapezieren soll bei Auzug?

In meinem Mietvertrag (Avery Zwecksform Einheitsmietvertrag 2873) steht unter § 11.1: "Der Mieter ist verpflichtet, während der Dauer des Mietverhältnisses sämtliche fälligen Schönheitsreparaturen auf seine Kosten fachgerecht auszuführen oder ausführen zu lassen". Weitere Zusatzvereinbarungen wurden diesbezüglich nicht getroffen. Die Frage: muss ich nun neu tapezieren oder muss das der neue Mieter machen?

BGH Urteil vom März 2015 besagt:

die Wohnung renoviert übergeben wird oder
die Wohnung zwar unrenoviert übergeben, dem Mieter aber ein angemessener Ausgleich gewährt wird.


Vorab danke für die Hilfe.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
Heißt dies dann automatisch, dass ich die Wohnung mit Raufasertapete tapezieren soll bei Auszug?


Hast Du die Schönheitsreparaturen durchgeführt, die eigentlich der Vormieter hätte durchführen müssen? Mit wem wurde das vereinbart, mit dem Vermieter oder dem Vormieter?

Zitat:
sämtliche fälligen Schönheitsreparaturen


Und was steht im Mietvertrag zur Frage, wann Schönheitsreparaturen fällig sind?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Helado
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh, vielen Dank für die Antwort.

Ich habe die Wohnung unrenoviert übernommen, ich musste neu Tapezieren und Farbe vom Putz schleifen, damit ich Tapezieren konnte. Dafür durfte ich einen Monat früher in die Wohnung ohne Miete zu zahlen.

Mit dem Vormieter habe ich nichts vereinbart, die Wohnung wurde so übergeben, wie ich sie "kennengelernt" habe. Mit einigen Hindernissen.

Laut meiner Rechtsschutz muss nicht mehr renoviert werden. Es steht im Mietvertrag NICHT vermerkt, was unter Schönheitsreparaturen verstanden wird. Anbei zweier Bilder meines Mietvertrages bezüglich Schönheitsreparaturen.

Die Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit fällig (11.1) und bei 13.2 steht: ....fällig gewordene Schönheitsreparaturen durchzuführen und diese nicht.... Hier steht nicht, was genau gemacht werden muss. Dies sind m.E. schwammige Aussagen und hier ist nicht deutlich erkennbar, was gemacht werden muss.

Was anderes: Sehe dir mal § 12.2 an :-). Ist ja mittlerweile auch hinfällig bzw. gar nicht mehr erlaubt.

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#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von Helado):
Sehe dir mal § 12.2 an :-). Ist ja mittlerweile auch hinfällig bzw. gar nicht mehr erlaubt.

Wo kann man das denn sehen? Da musst du schon tätig werden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Helado):
Heißt dies damm automatisch, dass ich die Wohnung mit Raufasertapete tapezieren soll bei Auzug?


Nein, sicherlich nicht. Aber notwendige Schönheitsreparaturen, die sicherlich nach den Jahren der Mietdauer notwendig sind, must Du erbringen oder erbringen lassen.

Berry

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#5
 Von 
Helado
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry:

§11.1

Der Mieter ist verpflichtet, während der Dauer des mietverhältnisses sämtliche Schönheitsreparaturen auf seine kosten fachgerecht auszuführen oder ausführen zu lassen.

§12.2

Will der Vermieter das Grundstück verkaufen oder ist das Mietverhältnis gekündigt, sind die in Abs. 1 bezeichneten Personen berechtigt, zur Vorbereitung des Verkaufs oder der Weitervermietung und zusammen mit Kauf- bzw. Mietinteressenten das Mietobjekt werktags zwishcen 9.00 und 12.00 Uhr und zwishcen 15.00 und 19.00 Uhr zu betreten. Dies ist dem Mieter gegenüber mindestens zwei Werktage im Voraus anzukündigen.

§13.1

Das Mietobjektz ist bei Beendigung der Mietzeit vollständig geräumt und gesäubert, in vertragsgemäßem Zustand und mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben.

§13.2

Hat der Mieter nach §11.1 fällig gewordene Schönheitsreparaturen durchzuführen und diese nicht spätestens bei Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe des Mietobjektes ausgeführt, kann der vermieter von ihm Schadensersatz statt er Leistung verlangen, wenn er dem mieter vorher erfolglos eine angemessene Frist zur Nachholung der Schönheitsreparaturen gesetzt hat. Die Fristsetzung ist jedoch insbesondere dann entbehrlich, wenn der mieter die Ausführung der Schönheitsreparaturen ernsthaft und endgültig verweigert. im Übrigen bestimmen sich die Rechte der Vermieters nach den gesetzlichen Vorschriften.


-- Editiert von Helado am 30.07.2018 13:25

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Helado
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Helado):
Heißt dies damm automatisch, dass ich die Wohnung mit Raufasertapete tapezieren soll bei Auzug?


Nein, sicherlich nicht. Aber notwendige Schönheitsreparaturen, die sicherlich nach den Jahren der Mietdauer notwendig sind, must Du erbringen oder erbringen lassen.

Berry


Sei es zerrissene Tapeten ö.ä.?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Dürfte unwirksam sein. Natürlich müssen Sie nicht in diesem Maße Besichtigungstermine dulden! Da hilft auch die Vorankündigung nicht.

Zitat:
§12.2

Will der Vermieter das Grundstück verkaufen oder ist das Mietverhältnis gekündigt, sind die in Abs. 1 bezeichneten Personen berechtigt, zur Vorbereitung des Verkaufs oder der Weitervermietung und zusammen mit Kauf- bzw. Mietinteressenten das Mietobjekt werktags zwishcen 9.00 und 12.00 Uhr und zwishcen 15.00 und 19.00 Uhr zu betreten. Dies ist dem Mieter gegenüber mindestens zwei Werktage im Voraus anzukündigen.


Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Helado
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Dürfte unwirksam sein. Natürlich müssen Sie nicht in diesem Maße Besichtigungstermine dulden! Da hilft auch die Vorankündigung nicht.
Zitat:
§12.2

Will der Vermieter das Grundstück verkaufen oder ist das Mietverhältnis gekündigt, sind die in Abs. 1 bezeichneten Personen berechtigt, zur Vorbereitung des Verkaufs oder der Weitervermietung und zusammen mit Kauf- bzw. Mietinteressenten das Mietobjekt werktags zwishcen 9.00 und 12.00 Uhr und zwishcen 15.00 und 19.00 Uhr zu betreten. Dies ist dem Mieter gegenüber mindestens zwei Werktage im Voraus anzukündigen.




Lustig ist hier auch, dass sie sich Zugang verschafft haben mit dem Zweitschlüssel (wovon ich wusste, dass die den haben) aber naja, deshalb die Anzeige xD.

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Helado):
Ich habe die Wohnung unrenoviert übernommen, ich musste neu Tapezieren und Farbe vom Putz schleifen, damit ich Tapezieren konnte. Dafür durfte ich einen Monat früher in die Wohnung ohne Miete zu zahlen.
Bleibt jetzt die Frage, ob dies beweisbar ist und wenn ja, ob der Monat ohne Miete angemessen war. Meiner Meinung nach war er das eher nicht, aber ich bin kein Richter.

Wenn der Ausgleich von einem Monat nicht angemessen war, dann sind die mietvertraglichen Regelungen im übrigen egal weil unwirksam. Von daher ist diese Aussage
Zitat (von Sir Berry):
Aber notwendige Schönheitsreparaturen, die sicherlich nach den Jahren der Mietdauer notwendig sind, must Du erbringen oder erbringen lassen.
falsch. Bei unrenovierter Übergabe ohne angemessenen Ausglauch kann der Mieter zumindest per AGB-Klausel nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet werden.

Möglich wären zumindest theoretisch Beschädigungen durch ungewöhnliche Tapeten oder Farben. Wenn dem Vermieter dadurch ein Schaden entsteht, so wäre dieser zu ersetzen. Im Zweifel sollte man da nochmal jemanden drüberschauen lassen. Eventuell macht es dann Sinn, ungewöhnliche Tapeten oder Farben zu entfernen. Das Neutapezieren darf der Vermieter dann aber selber übernehmen oder wiederum dem Nachmieter überlassen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Helado
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
cauchy


Danke für die Antwort.

An einer Wand sollte es noch sichtbar sein, dass vor meinem Einzug auf dem Puzu dunkelrote Farbe vorhanden war. Diese Wand (ca. 10m²) komplett abgeschliffen werden musste. An der Holzdecke sind (im kompletten Wohnzimmer) noch Klebereste an den Rändern, da die Vormieterin Abschlussleisten drangeklebt hat. Küche (ca 12m², Schlafzimmer ca. 16m² wurden neu gestrichen (!Schlafzimmer wurde im Jahr 2016 komplett neu tapeziert mit Fliestapete) sowie Abstellkammer ca 3m² wurden komplett neu gestrichen.

Flur und Wohnzimmer (insgesamt an die 40m²) wurden komplett neu Tapeziert. Die Kaltmiete beträgt 420€ und die NK betragen 120€ für eine neuwertige 83m² Wohnung. Die Beschädigungen an den Tapeten (ca 8-10m²) mache ich selbstverständlich neu, Löcher spachtel ich bündig zu. Ich weiß nur, dass die Vormieterin dies nicht gemacht hat zumal sie auch noch in die Fließen gebohrt hat und auch da die Löcher nicht zugemacht hat.

Das mit dem Drüberschauen ist so ne Sache... habe ziemlichen Ärger mit meine Vermieter momentan (waren ja in meiner Wohnung ohne mir Bescheid zu geben, die haben zwar einen Schlüssel aber müssen trotz allem Bescheid geben) und deshalb sind wir ziemlich verstritten.

Tapeten an sich sind weiß. Manche haben ein dezentes blaues oder grünes Muster. Im Schlafzimmer ist eine Wand (ca. 8-10m²) 3D-Tapete in der Farbe Grau.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Eine konkrete Einschätzung deiner Situtation ist hier im Forum nicht sinnvoll. Eigentlich kann man hier nur allgemeine Aussagen treffen und du musst dann vor Ort überlegen, was das für deine Wohnung bedeutet.

Klebereste, Fliestapete, grüne Muster und Beschädigungen an Tapeten klingen in meinen Ohren problematisch. Das können unabhängig von Mietvertragsklauseln Beschädigungen sein, für die dann Schadensersatz zu leisten wäre. Die Höhe des Schadens wäre dann der Aufwand, den der Vermieter hat, um die Wohnung in einen Zustand zu bringen, den man nach 6 Jahren ohne Renovierung unter Berücksichtigung des Anfangszustandes erwarten darf.

Das klingt sehr abstrakt, aber konkreter werde zumindest ich nicht werden. Wenn es mit geringem Aufwand verbunden ist, so könntest du die problematischen Tapeten rückstandslos entfernen. Dann wird es für den Vermieter zumindest schwer werden, einen Schaden nachzuweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Helado
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Eine konkrete Einschätzung deiner Situtation ist hier im Forum nicht sinnvoll. Eigentlich kann man hier nur allgemeine Aussagen treffen und du musst dann vor Ort überlegen, was das für deine Wohnung bedeutet.

Klebereste, Fliestapete, grüne Muster und Beschädigungen an Tapeten klingen in meinen Ohren problematisch. Das können unabhängig von Mietvertragsklauseln Beschädigungen sein, für die dann Schadensersatz zu leisten wäre. Die Höhe des Schadens wäre dann der Aufwand, den der Vermieter hat, um die Wohnung in einen Zustand zu bringen, den man nach 6 Jahren ohne Renovierung unter Berücksichtigung des Anfangszustandes erwarten darf.

Das klingt sehr abstrakt, aber konkreter werde zumindest ich nicht werden. Wenn es mit geringem Aufwand verbunden ist, so könntest du die problematischen Tapeten rückstandslos entfernen. Dann wird es für den Vermieter zumindest schwer werden, einen Schaden nachzuweisen.


Danke. Ich werde es einfach auf mich zukommen lassen, bin quasi "hin und her" gerissen. Habe es meiner Rechtsschutz schon gemeldet und werde am Wochenende mal die Küche sowie Schlafzimmer neu streichen bzw Tapete ausbessern. Es ist leider nichts eindeutiges vermerkt, was zu tun ist.

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