Balkonsanierung

21. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
isd71
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 9x hilfreich)
Balkonsanierung

Hallo,

ich habe vorhin durch einen anderen Mieter inoffiziell erfahren, dass in ca. 3 Wochen - also Mitten im Sommer! - unsere Balkone saniert werden sollen. Mal ganz davon abgesehen, dass ich das Mitten im Juni eine Zumutung finde, habe ich meinen Balkon bereits bepflanzt. Wer zahlt mir die Blumen? Muss ich das einfach so hinnehmen? Wie lange vorher muss der Vermieter eine Sanierung mitteilen? Wie sieht es mit Mietminderung aus?
Man hat uns schon 2 Jahre erzählt, im Herbst od. Frühling werden die Balkone gemacht, und jetzt das! Diese "Spontanaktionen" gibt es bei uns nicht das erste Mal, da wird auch einfach mal samstags der Balkon mit Hochdruckreinigern gesäubert oder die Vorderseite des Hauses saniert.
Mein Sohn hat jetzt Angst um seine selbstgezogenen Tomaten. Wer kennt sich da aus!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wie sieht es mit Mietminderung aus?


Immer wieder dasselbe.

habe ich meinen Balkon bereits bepflanzt.....Mein Sohn hat jetzt Angst um seine selbstgezogenen Tomaten

Was macht Ihr da eigentlich auf dem Balkon ?

Wenn es das ist, wonach es sich anhört, ist es kein Wunder, daß der Balkon sanierungsbedürftig ist.

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#2
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Die beste Zeit um Balkone und Flachdächer zu sanieren ist nunmal im Sommer, da es nicht so viel regnet.
Leuchtet doch ein, oder?

Schließe mich im übrigen Morti an.
Wenn nicht saniert wird: Mietminderung!
Wenn saniert wird: Mietminderung!

Warum zahlen die Mieter überhaupt noch Miete?

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#3
 Von 
isd71
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 9x hilfreich)

Also Leute,
ich denke ich werde wohl Blumen auf dem Balkon haben dürfen und meine Kids eine Tomate! Ich wohne hier seit 2 Jahren - das Teil ist aber da schon schrottreif gewesen. Ich finde es nur unmöglich, dass man erst wenn man alles auf dem Balkon fertig hat evtl. mal kurzfristig über die Arbeiten informiert wird. Und fahrt doch mal in den Blumenmarkt - dann kennt Ihr die Preise. Ich möchte mich wohlfühlen. Echt tolle Ratschläge hier - danke!!!

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#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Ach, komm schon

(und vor allem mit einer vernünftigen aussagekräftigen Sachverhaltsschilderung rüber).

Die Blumen und Pflanzen werden sich doch in Balkonkästen, Töpfen oder Kübeln befinden, oder nicht ?

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#5
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
isd71
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 9x hilfreich)

Natürlich sind die in Kübeln und Kästen - und wohin damit! Soll ich mir die etwa solange ins Wohnzimmer stellen (zumindest die leichten Kübel)! Danach ist dann der Kammerjäger fällig wg. Kellerasseln und Kriechzeug. Und wer schleppt mir das ganze Grünzeug solange an einen sicheren Platz? Der Vermieter - ich denke nicht?!
Aber wo gibt es denn Killerbirnen? Wäre vielleicht was für den Ex :devil:

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#7
 Von 
fineline
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Das Thema komtm auch auf uns zu. Die Balkone werde am ganzen Haus neu gestrichen, neuer Belag usw. Dafür muss ausgerechnet in den Anfängen der Blumensaison alles vom Balokon runtergeräumt werden. Wir hatten gerade einiges in die Gestaltung investiert: Blumenregale und neue Pflanzen gekauft. Das alles soll nun in der Wohnung verschwinden und dort gelagert werden. Die Pfalnzen werden nicht ausreichend Licht/ Sonne bekommen. Der Balkon ist insgesamt über Wochen nicht nutzbar. Die Wohnung kann nachts nicht gelüftet wreden wegen Einbruchsgefahr.
Wiieviel % Mietminderung sind da möglich udn kann man auch Schadensersatz für den Verlust der Pflanzen ansetzen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39843x hilfreich)

Bitte nicht an 10 Jahre alte Beiträge anhängen ...


Zitat (von fineline):
Die Pfalnzen werden nicht ausreichend Licht/ Sonne bekommen.

Eine Wohnung ohne Fenster oder wie muss man sich das vorstellen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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