Balkonneuanbau - Mieterhöhung

8. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
RouteHartz66
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Balkonneuanbau - Mieterhöhung

Hallo,

Ich habe folgendes Problem - bisher unlösbar.

Die Wohnung meiner Eltern kostete ca. 500 EUR
Diese sind im "souvärenen" Alter und können nicht einfach um- und ausziehen.

Nun wurden Balkone auf dem Hinterhof + Türen in der Wohnung eingebaut(ALS MODERNISIERUNGSMAßNAHME).

Die Kosten dafür werden ca. 80 EUR/Monatlich sein.

Sonderkündigung bis 31.01.2012 ! Hilfe

Kann ich jetzt noch einen Widerspruch dagegen einlegen?
Oder irgendwie mitteilen das der Balkon nicht genutzt werden soll! Irgendwo hab ich gelesen das Schlösser an die Balkone angebracht wurden - welche die Nutzung verweigerten.

Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antworten!


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich jetzt noch einen Widerspruch dagegen einlegen?
Oder irgendwie mitteilen das der Balkon nicht genutzt werden soll! <hr size=1 noshade>


Modernisierungen sind nach § 554 Abs. 2 BGB Maßnahmen des Vermieters zur Verbesserung der Mietsache, die der Mieter im Grundsatz zu dulden hat. Die Ausnahme vom Grundsatz liegt vor, wenn die Maßnahme für den Mieter "eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters und anderer Mieter in dem Gebäude nicht zu rechtfertigen ist".

Man wird also erst mal erklären müssen, worin bei einem Balkonanbau die Härte für den Mieter liegen könnte. Die Mieterhöhung könnte eine Härte sein. Ob bei 80€ bereits eine Härte vorliegt, dürfte sehr unwahrscheinlich sein. Selbst wenn man den Betrag bereits als Härte ansehen würde, ist der Mieter damit noch nicht von der Duldungspflicht befreit. Die Härte muss immer noch abgewogen werden gegen die Interessen des Vermieters und die Interessen der übrigen Mieter.

Ob der Mieter einen Balkon nutzen will oder nicht, ist völlig irrelevant. Nicht wollen ist keinesfalls eine Härte.

Wenn die Duldungspflicht besteht gibt es für den Mieter noch genau zwei Option: Mieterhöhung zahlen oder kündigen.

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