Hi all!
Das Geländer um meinen Balkon ist ziemlich runtergekommen: an vielen Stellen rostig, der Lack platzt ab. Die Hausverwaltung hat sich einverstanden erklärt, dass ich den Balkon wieder auf Vordermann bringe - wie großzügig. Meiner Ansicht nach ist dies aber keine Schönheitsreparatur, sondern muss vom Vermieter erledigt werden. Wer muss ran?
Balkongeländer streichen
8. Januar 2005
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Frage vom 8. Januar 2005 | 12:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Balkongeländer streichen
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#1
Antwort vom 8. Januar 2005 | 16:22
Von
Status: Lehrling (1286 Beiträge, 181x hilfreich)
Hallo Pikantje,
zu Schönheitsreparaturen wären Sie grds. nur verpflichtet, soweit dies vertraglich vereinbart ist, ansonsten ist dies Aufgabe des Vermieters. Darüberhinaus sind Renovierungsarbeiten am Balkon keine SR mehr; siehe <a href="http://www.123recht.net/article.asp?a=644&f=ratgeber_mietrecht_renovierung&p=2"><font color="blue">hier</font></a>.
Sie sollten Ihren Vermieter daher schriftlich um Mängelbeseitigung bitten.
MfG Gruwo
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