Balkongeländer streichen

8. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Pikantje
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Balkongeländer streichen

Hi all!

Das Geländer um meinen Balkon ist ziemlich runtergekommen: an vielen Stellen rostig, der Lack platzt ab. Die Hausverwaltung hat sich einverstanden erklärt, dass ich den Balkon wieder auf Vordermann bringe - wie großzügig. Meiner Ansicht nach ist dies aber keine Schönheitsreparatur, sondern muss vom Vermieter erledigt werden. Wer muss ran?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Pikantje,

zu Schönheitsreparaturen wären Sie grds. nur verpflichtet, soweit dies vertraglich vereinbart ist, ansonsten ist dies Aufgabe des Vermieters. Darüberhinaus sind Renovierungsarbeiten am Balkon keine SR mehr; siehe <a href="http://www.123recht.net/article.asp?a=644&f=ratgeber_mietrecht_renovierung&p=2"><font color="blue">hier</font></a>.

Sie sollten Ihren Vermieter daher schriftlich um Mängelbeseitigung bitten.

MfG Gruwo

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