Badezimmer eiskalt

30. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
hubert01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Badezimmer eiskalt

Guten Morgen.
Wir haben hier ein Problem mit unserer Altbauwohnung.
Folgendes: Wir können die Heizung im Badezimmer bis zum Anschlag aufdrehen, die Heizung wird kochend heiss aber der Raum selbst bleibt immer eiskalt.
Wasser bildet sich an den Fenstern und sammelt sich zu einer kleinen Pfütze auf der Fensterbank. Die Fenster sind doppelt verglast. Wenn wir das Wasser wegwischen ist es nach 1-2 Stunden wieder da. Es bildet sich schon ein grauer Schleier oben in den Ecken. Wir lüften täglich. Unsere Vermieterin nimmt sich dieser Sache nicht an. Wir haben angerufen, sie sagte die Mieter vor uns hätten kein Problem gehabt, hat dann aber auch erwähnt das auf Wunsch einer Mieterin vor uns schon das Dach des Badezimmers neu isoliert wurde. Das Badezimmer ist ein Anbau an das eigentliche Haus mit 3 Aussenwänden die alle eiskalt sind. Was sollen wir jetzt machen? Wir heizen unser Geld ja zum Fenster raus und mittlerweile bildet sich ein Grauschleier an den Ecken oben. Gibt es dann beim Auszug Probleme mit der Mietkaution?
Vielen Dank für Ratschläge

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

Sie fokussieren schon den richtigen Weg, Sie werden diese Whg wohl verlassen müssen. Die Frage ist nur, zu welchen Konditionen?! :devilangel:
Hier werden Sie wohl Ihren VM an den Kosten beteiligen können!

Als erstes ist der Mangel schriftl. dem VM mitzuteilen mit einer Frist zur Abschaffung des Mangels! Und Kälte mit Schimmel im Bad ist ein Mangel, gemäß den von mir aufgeführten Fakten!

Der Schimmel wird wohl gesundheitsschädlich sein. Lassen Sie sich dies von einem Arzt attestieren. Dann können Sie nämlich fristlos kündigen und eventuell von Ihren VM Schadenersatz mit Kostenbeteiligung für den Umzug fordern. Hierzu werden Sie aber die Hilfe von Profis benötigen, ich empfehle da mal den örtl. Mieterschutzbund.

A. Meyer

Fakten:
Mindesttemperatur Heizung
Mieter können verlangen, dass in ihrer Wohnung mindestens 20 bis 22 Grad Celsius erreicht werden (OVG Berlin 2 B 40.79 )

Nachtabsenkung
Auch nachts darf die Heizung nicht völlig abgeschaltet werden, 18 Grad Celsius müssen immer erreicht werden (LG Berlin 64 S 266/97 )

Schwerer Mangel
Werden in der Wohnung nur 15 bis 17 Grad Celsius erreicht, liegt ein schwerer Mangel vor. Eine Mietminderung von 30 Prozent ist gerechtfertigt (LG München I 20 S 3739/84 )

Fakten Mietminderung:
Bei Wohnungsmängeln haben Mieter gesetzliche Rechte, die oft aus Unkenntnis nicht genutzt werden. Nach dem Gesetz muss der am Ort ansässige Vermieter Fehler und/oder Mängel der Mietsache beseitigen bzw. reparieren. Macht er das nicht, so kann der Mieter unter Umständen den Mangel selbst zu Lasten des Vermieters beheben lassen, er hat eventuell Schadensersatzansprüche oder ein Zurückbehaltungsrecht an der monatlichen Miete. Bei "schwersten" Mängeln kann er sogar recht schnell fristlos kündigen.
Das bedeutenste Recht eines Mieters bei Wohnungsmängel ist aber derzeit die Mietminderung. Solange Wohnungsmängel vorliegen, kann und sollte der Mieter die Miete kürzen, das heißt, er hat das direkte Recht vermindert Miete zu zahlen. Nach dem deutschen Gesetz (BGB) spielt es keine Rolle, ob der Vermieter den Mangel zu verantworten hat oder auch nicht. Selbst Mängel, die von Dritten hervorgerufen werden, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, und Mängel, die er möglicherweise gar nicht abstellen bzw. beseitigen kann, berechtigen den Mieter zur direkten Minderung, so zum Beispiel der Lärm aus einem Betrieb oder anderer Unternehmung bzw. Störungen, welche von einer angrenzenden Baustelle ausgehen. Entscheidend ist allein, dass ein Mangel vorliegt, welcher den Wohnwert der gemieteten Einheit/Whg mindert.

100 Prozent Miete gibt es nur für 100 Prozent Wohnwert, so wie es beim Mietvertragabschluss vereinbart war. Sinkt der Wohnwert, muss auch die Miete sinken.

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#2
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 285x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

@von Scalar2

Ihre Antwort ist unsachlich!
Schimmel in der Mietwhg muss definitiv nicht hingenommen werden, das ist Fakt! Da kommt kein VM daran vorbei!

Weiter merken Sie unsachlich an, dass von Schimmel keine Rede ist?
Zitat: ++sich schon ein grauer Schleier oben in den Ecken++

Was ist denn ein grauer Schleier in einer kalten Ecke? Eine neue Tapete?

Ich kann Ihnen Scalar2 nur raten, hier nicht mehr zu publizieren, da Sie sich mit Ihren unsachlichen Äußerungen nur selber disqualifizieren.

A. Meyer
:zoff:

-- Editiert von AMeyer am 30.12.2008 14:22

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#5
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
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#6
 Von 
hubert01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für die Hinweise.
Wir haben die Wohnung nicht gekündigt, da aber vermutlich schon Schimmel entsteht (der graue/schwarze Schleier den wir fast täglich immer wegwischen) haben wir Angst das dadurch ein grösserer Schaden entstehen könnte und der dann bei einem Auszug mit unserer hinterlegten Kaution in Höhe von 1200,- € verrechnet werden könnte.
Unsere Vermieterin wimmelt uns am Telefon mit dem Problem immer ab. Sie meinte das man im Sommer ja nochmals abdichten könnte. Wir wollen eigentlich nicht ausziehen und auch keinen Streit, aber das Badezimmer lässt sich einfach nicht warm heizen. Das ist sehr ärgerlich und unangenehm wenn es immer so kalt ist.
Teilweise sind die Fugen auch nicht richtig dicht, da bröckelt hin und wieder etwas heraus. Warum interessiert das unsere Vermieterin nicht? Mir geht es darum, bei einem Auszug nicht auf einem eventuellen Folgeschaden sitzen zu bleiben. Von daher die Frage wie man sich am besten verhalten soll.

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#7
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 285x hilfreich)

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#8
 Von 
guest123-2176
Status:
Schüler
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#9
 Von 
hubert01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Uns hindert keiner daran Fliesenkleber oder Silicon zu kaufen.
Nur wieso sollten wir das tun? Darum geht es doch garnicht und ist sicherlich auch nicht unsere Aufgabe, zumal wir hier zu Miete wohnen und auch keine Handwerker sind.
@Paul: Wie lässt sich denn eine Isolierung prüfen? Wie ist das vorgehen? Müssen wir das bezahlen, wenn ja, wie teuer ist so eine Prüfung?
Wir werden die Vermieterin anschreiben und das Problem nochmal schildern. Vielleicht hat die ja dann mal Lösungen. Im Moment ist die Heizung wieder voll aufgedreht und das Badzimmer eiskalt. Das ist wirklich Mist. Alle anderen Räume sind sofort warm wenn wir die Heizung aufdrehen.

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#10
 Von 
guest123-2176
Status:
Schüler
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#11
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#12
 Von 
guest123-2176
Status:
Schüler
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#13
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#14
 Von 
hubert01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,
je kälter es draussen ist, desto schlimmer wird es schbeinbar.
Die Heizung war über Nacht voll hochgedreht, der Heizkörper ist kochend heiß, das Badezimmer eiskalt und das Fenster triefend nass.
Vielen Dank Paul und A.Meyer. Wir werden mal sehen und Druck machen. So kann es ja nicht weiter gehen. Alle anderen, danke für die Antworten aber die Schlausprüche und gegenseitigen Anfeindungen helfen uns einfach nicht weiter.

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#15
 Von 
guest123-2176
Status:
Schüler
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