Bad Löcher in den Fliesen(50) / Vermieterin der Pflicht?

6. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Winkelmann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bad Löcher in den Fliesen(50) / Vermieterin der Pflicht?

Guten Tag,

seit einer Woche haben wir eine wunderschöne Mietwohnung bezogen, die, wie oben schon erwähnt, einen Nachteil hat.

Im Bad (225cm x 210cm) befinden sich 50 Löcher in den Fliesen. Davon 20 Löcher direkt in den Fliesen (30 in den Fugen). Die Löcher wurden mit weissem Gips geschlossen. Fliesen hellblau.

Müssen wir diese Anzahl (gerade in den Fliesen) hinnehmen?
Das LG HH urteilte, das 32 Löcher wohl noch gingen Az:307 S 50/01

Wir würden selber neu fliesen wollen (fachgerecht) und würden für die neuen Fliesen einen Zuschuss vom Vermieter haben wollen.
Ist unser Anspruch berechtigt??????????

Vielen Dank vorab für die Hilfe(n)

Gruss
Oliver W.





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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Bei Anmietung einer Wohnung hat man im wesentlichen zwei Möglichkeiten: (1) man nimmt den gegenwärtigen Zustand hin und schließt den Mietvertrag ab, oder (2) man nimmt ihn nicht hin und schließt den Vertrag nicht ab.

Wenn vor Bezug oder kurz danach etwas in Ordnung gebracht werden soll, muß man rechtzeitig mit dem Vermieter eine entsprechende Vereinbarung treffen. Hinterher kann man keine Ansprüche wegen des ursprünglichen Zustandes mehr stellen, denn er war ja von Anfang an offensichtlich. Was nicht heißt, daß man nicht eventuell mit dem Vermieter etwas auf freiwilliger Basis vereinbaren kann - einfach mal fragen.

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