BK- und HK-Abrechnung 1 Jahr und 17 Tage nach Auszug

18. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
sch3lst
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
BK- und HK-Abrechnung 1 Jahr und 17 Tage nach Auszug

Hallo,

wie oben erwähnt, hat meine Freundin die BK- und HK-Abrechnung für den Zeitraum 01.01.2007 - 30.06.2007 heute am 18.7.2008 bekommen. Der Brief ist ausgestellt am 2.6.2008 und der Poststempel vom 17.7.2008.

Meine Freundin ist seit dem 3x umgezogen. Im Brief stand noch die letzte oder vorletzte Adresse drinne.

Da ich schon öfters irgendwo gelesen habe, das der Vermieter diese Abrechnung innerhalb eines Jahres schicken muss, ist unsere Frage nun natürlich, müssen wir diese nun bezahlen?

Ist meine Freundin (sind am 19.4.08 zuletzt umgezogen, haben uns am 22.4 wars glaub ich, offiziell in der neuen Gemeinde an- bzw umgemeldet) verpflichtet die neue Anschrift alten Vermietern mitzuteilen? Denn die Firma, die nun die BK- und HK-Abr. geschickt hat, ist ja nun der 3. letzte Vermieter.

Haben wir mal "ausnahmsweise" Glück und brauchen diese nicht zu zahlen oder muss sie zahlen, da sie die neue Anschrift nicht mitgeteilt hat und so vielleicht aus Sicht des Ex-Mieters "Schuld" für eine nicht fristgerechte Zustellung?


Freu mich auf Antworten.


mfG
sch3lst

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Das Wirtschaftsjahr ging vermutlich vom 1.1.07 - 31.12.07
Also ist die Abrechnung mehr als rechtzeitig bei ihr angekommen.
Der Auszugstermin ist nicht maßgebend.

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#3
 Von 
sch3lst
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, dann hab ich das mit Abrechnungszeitraum falsch verstanden. auf dem brief war der abrechnungszeitraum bis 30.6.07. (war mietende) dachte, das wäre denn das ende dieses zeitraumes und das ab da die frist beginnt.

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#4
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
sch3lst
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ja,

1. Tapetenwechsel von ihr mit Ex
2. Umzug, da von Ex getrennt
3. Umzug von uns beiden da neuer Job

naja, aber nun solls sich erstmal erledigt haben ;)

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