BGH

25. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
agio
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 12x hilfreich)
BGH

Laut neuestem ist ja der Mieter von den Durchführung der Schönheitsreparaturen befreit, wenn im MV in starrer Fristenplan steht.
Ferner ist aber der Mieter zu dieser Durchführung verpflichtet, wenn drinsteht, dass der Mieter für die Kosten solcher Reparaturen aufkommen muss.
ich denke soweit stimmt das doch, oder ?
Bei mir steht im MV, dass ich diese Durchführung anhand von Belegen/Rechnungen belegen muss, aber es steht explizit nicht drin, dass ich für diese Reparaturen zahlen muss.

Muss ich nun SChönheitsreparaturen durchführen oder nicht ?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Renovierungspflicht besteht auch, wenn dazu
nichts im Mietvertrag steht.


Nach zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern gelten laut Bundesgerichtshof beginnend mit dem Einzug folgende Renovierungsfristen als angemessen, sprich wirksam:

alle drei Jahre für Küche, Bad und Dusche,
alle fünf Jahre für Wohn- und Schlafräume, Diele, Flur und Toiletten sowie
alle sieben Jahre für sonstige Nebenräume der Wohnung (z.B. Abstellkammer).

Es ist also anzunehmen, dass der Vermieter
eben dies erwartet und von dir per Rechnung
den Nachweis dafür erbracht haben will.

( Du kannst natürlich so tun, also würdest
du seine Absicht nicht verstehen !! Vielleicht
hast du damit Erfolg?!)
Gruß
odil

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen