BGH Renovierungsklausel

16. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
berndt45
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(68 Beiträge, 1x hilfreich)
BGH Renovierungsklausel

Guten Tag

Habe gerade in der aktuellen Ausgabe "Guter Rat" Nr.8/08 gelesen, dass der BGH mit Az.<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%20224/07" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 18.06.2008 - VIII ZR 224/07: Unwirksamkeit einer "Farbwahlklausel" in einem Wohnraummietve...">VIII ZR 224/07</a> entschieden hat, das eine Klausel in einem Mietvertrag die aussagt, dass die Wohnung bei Auszug weiß zu malern ist generell unwirksam ist UND SOMIT ÜBERHAUPT NICHT GEMALERT WERDEN MUSS.

Ist das so richtig?

http://img182.imageshack.us/img182/3975/mietklauselbghwf8.jpg

Gibt es da einen Unterschied ob es eine FORMULAR-Klausel ist oder eine frei formulierte Klausel ?

Bei mir steht im Mietvertrag der von mir am 21.04.08 unterschrieben wurde:
"Die Wohnung ist vom Mieter bei Auszug fachmännisch weiß zu malen."

mfG

-- Editiert von berndt45 am 16.07.2008 16:20:55

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#2
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#3
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#4
 Von 
berndt45
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@Morti

Komischer Fach-User, der sofort mit solchem Unsinn antwortet.

Wann ich wo hin ziehe ist mein Problem.
Ich habe eine Frage zu einem BGH-Urteil gestellt, weil ich solche Probleme UNVERSCHULDET schon mal hatte und ALS MIETER aufpassen mußte, nicht aufs Kreuz gelegt zu werden.

Nochmal zur Frage:

Gibt es da einen Unterschied ob es eine FORMULAR-Klausel ist oder eine frei formulierte Klausel ?

Gilt die Klausel für die Formulierung in meinem Mietvertrag:
Die Wohnung ist vom Mieter bei Auszug fachmännisch weiß zu malen.

Danke für KOMPETENTE Antworten!


-- Editiert von berndt45 am 16.07.2008 17:31:26

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#5
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guest123-2125
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#6
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guest123-2122
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#7
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berndt45
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@Scalar12
Danke für die schnelle Antwort.

Bei mir steht aber diesbezüglich nur dieser eine Satz im Mietvertrag:

als § Sonstiges:
Die Wohnung ist vom Mieter bei Auszug fachmännisch weiß zu malen.

Und darauf bezieht sich ja das BGH-Urteil.

Es gibt in meinem Mietvertrag auch keine anderen damit in Verbindung stehenden Vereinbarungen o.ä.

Mir ist bloß nicht klar ob das nun in einem Formular stehen muß...?
Ich kenne solche FORMULAR-Verträge nicht.

mfG

@morti
Wenn man voreingenommen oder allergisch gegen Mieter ist, sollte man lieber gar nicht antworten.Ist verschwendete Energie für beide Seiten.





-- Editiert von berndt45 am 16.07.2008 17:41:35

-- Editiert von berndt45 am 16.07.2008 17:46:24

-- Editiert von berndt45 am 16.07.2008 17:54:14

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#8
 Von 
guest123-2016
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#9
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#10
 Von 
Dr. Lecter
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wo hängt der Toilettenhalter?

Gleich hinter der Toilette, er hält sie sozusagen.

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#11
 Von 
guest123-2033
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#12
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#13
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#14
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#18
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#19
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#20
 Von 
berndt45
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Die Wohnung wurde von mir im renovierten Zustand übernommen.
Die Renovierung führte der Vormieter aus und diese wurde vom zuständigen Immobilien-Service abgenommen.

mfG

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#21
 Von 
guest123-2016
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#22
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