Hallo,
ich werde demnächst beruflich in eine andere Stadt umziehen und habe vor, dort vorerst ein Zimmer zu mieten. Es wird ein möbliertes Zimmer in einem Einfamilienhaus sein, die Küche und das Bad werde ich mit der Vermieterin teilen müssen.
Nun zu meiner Frage: Verstehe ich es richtig, dass dieses Zimmer ein Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist?
Danke und Gruß
koios
BGB § 549 Abs. 2 Nr. 2
25. Mai 2010
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Frage vom 25. Mai 2010 | 23:32
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
BGB § 549 Abs. 2 Nr. 2
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#1
Antwort vom 26. Mai 2010 | 05:50
Von
Status: Praktikant (501 Beiträge, 134x hilfreich)
Richtig verstanden!
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