Außerordentliche Kündigung des Mietvertrags

27. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Emes
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Außerordentliche Kündigung des Mietvertrags

Hallo Leute,

ich habe folgendes Problem:

Wir haben hier eine Mietswohnung mit 72 qm seit nun mehr 1 Jahr angemietet, jetzt kam eine Nachzahlung der Heizkosten von über 1800 €. Nach tagelanger Suche nach dem Fehler in der Rechnung stellte sich heraus, dass die Stadtwerke vom 1.1. - 31.12. abrechnet, die Heizungsableser aber vom 1.7. - 31.6., somit ergibt es eine Überschneidung der verbrauchten Mengen. Das schlimste in diesem Fall ist aber, dass die Vormieter, eine 4 Köpfige Familie bei Ihrem Auszug vor 1,5 Jahren, die verbrauchten Heizmengen von 2006 mit dem Gasverbrauch von 2005 bezahlt hat. Unser Vermieter hat absolut kein einsehen. Das Fazit in diesem Fall ist, das ein Mieter, der die Dachgeschoss Wohnung angemietet hat, diese aber leerstehen lässt, 500 € für Heizung bezahlen muss, obwohl die Heizkörper auf "*" Stellung lief, eine 94 Jährige Frau, welche über uns wohnt muss 1200 € bezahlen, obwohl Sie nur mit zwei Heizkörpern heizt und wir, obwohl es kein kalter Winter war eben 1800 € bezahlen müssen. Alles das liegt aber eben an dieser Überschneidung und ist dem Vermieter seine Scxhuld, welcher aber wie gesagt nichts davon wissen will.

Nach mehreren Telefonaten mit diesem, bot er uns eine Entschädigung von 200 € an, welche wir dann mündlich angenommen haben, aber es sind immer noch 1600 € NUR Heizung für eine 72 qm Wohnung, habt ihr sowas schonmal gehört ?? Erwähnen möchtze ich noch, dass es nicht am teurer gewordenen Gaspreis liegt, dieser ist bei uns nämlich um 0,02 € billiger geworden.

Die Fenster, welche hier eingabaut sind, stammen aus der Vorkriegszeit um 1940, wir machten den Vermieter darauf aufmerksam, schriftlich, mit Frist, diese Schäden nu endlich, seit unserem Einzug sind wie gesagt 1 Jahr vergangen, zu instandsetzen lassen. Der Vermieter weigert sich und so fern wir diese Entscheidung nicht aktzeptieren kündigt er uns fristgerecht zum 31.10.2007.

Das tolle an der Geschichte ist jetzt aber, wir haben eine Wohnung in Aussicht, welche wir auch beziehen könnten, nur eben auf den 1.10.2007. Meine Frage jetzt daher, kann ich, als Mieter das Mietverhältnis auch außerordentlich kündigen, anhand nun folgend aufgelisteten Fehler, bzw. Mängel:

- Fenster seit Einzug undicht, es besteht Zugluft, ein Fenster lässt sich nicht schliessen, es kann von aussen aufgedrückt werden, hierbei ergibt sich eine enorm Hohe Einbruch gefahr, da sich die Wohnung im EG (ebenerdig) befindet.

- Gegensprechanlage seit Einzug ohne Funktion
- Meherer Steckdosen seit Einzug ohne Funktion
- Türöffner seit Einzug ohne Funktion
- im frisch saniertem Dielenboden spälte bis zu 0,8 cm, für unser Baby herrscht beim Krabbeln Schnittgefahr.

Der Vermieter wurde mehrmals über die Mängel aufmerksam gemacht, ohne Abhilfe. Er weigert sich und wie gesagt will er uns dadurch kündigen....

Ich bitte um Hilfe, vielleicht kennt sich jemand mit außerordentlichen Kündigungen aus, ob vielleicht auch aus meiner Geschichte hier eben Punkte dafür ergeben..... ??

Danke euch im Voraus,

Emes

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Der Vermieter kann Euch garnicht kündigen und Ihr könnt mit einer Frist von drei Monaten kündigen (falls Ihr nicht spezielle Vereinbarungen in Eurem MV habt).


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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Außerordentlich fristlos bzw. mit verkürzter Kündigungsfrist kann ein Mieter nur kündigen, wenn Mängel bestehen, die die Einhaltung der Kündigungsfrist unzumutbar machen.

Da ist aber bei den Mängeln nicht gegeben.

Gegen das Vorliegen einer Unzumutbarkeit spricht außerdem, dass die Mängel bereits seit einem Jahr bestehen. Was Ihr Euch selbst seit 12 Monaten zumutet ist auch noch weitere 3 Monate zumutbar.

Dass bei einem Umzug für einen Monat eine doppelte Mietzahlung hingenommen werden muss, lässt sich doch in vielen Fällen nicht vermeiden. Eine Kündigung zum 31.10. ist doch noch möglich.

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... eine ao kündigung - aus diesen gründen - ist nicht möglich, der ordentlichen ist der vorzug zu geben. die ao kündigung setzt schon ein gehöriges maß an unzumutbarkeit voraus. hier sind es doch einfache mängel - und wenn der vm die nicht beheben will, gibt es das mittel der kürzung, im fall der nk-abrechnung auch die verweigerung / einbehalt der vorauszahlung

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Emes
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, ich dank euch für eure Mithilfe, jetzt erscheint mir die Sache klarer -> Dank Euch !! :banana:

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