Hallo,
wir haben ein kleines Problem. Vor einem halben Jahr haben wir eine Wohnung in einem Naubau bezogen. Die Wohnung war noch im Rohzustand und es war nicht mal Makulatur auf den Wänden.
Wir haben dann eine Wischtechnik auf die Wände gemacht. Wohnzimmer und Flur apricotfarbend und 2 der anderen Zimmer blaufarbig. Jetzt sind wir dort wieder ausgezogen und nun wird von uns verlangt die komplette Wohnung weiss zu streichen.
Das wir evtl. das Blaue überstreichen müssten haben wir in Kauf genommen, aber nicht den Rest. In dem Mietvertrag steht keine Klausel die besagt, das die Wohnung renoviert übergeben werden muss.
Meine Frage ist:
Sind wir verpflichtet, zumal vorher rein garnichts auf den Wänden war, die ganze Wohnung zu streichen ???
Wäre sehr dankbar für Ratschläge. Danke
Auszugsrenovierung
1. Oktober 2003
Thema abonnieren
Frage vom 1. Oktober 2003 | 16:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszugsrenovierung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Oktober 2003 | 12:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo!
Die KLausels steht bei uns im Mietvertrag auch drin, es heißt das alle volltönfarben die nicht mit weiss überstrichen werden können, erneuert werden müssen, bzw. eigentlich nicht verwendet werden dürfen.
LG Janina
Und jetzt?
Schon
268.188
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
20 Antworten
-
5 Antworten
-
13 Antworten
-
3 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten