Auszugsrenovierung

1. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Steff1212
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszugsrenovierung

Hallo,

wir haben ein kleines Problem. Vor einem halben Jahr haben wir eine Wohnung in einem Naubau bezogen. Die Wohnung war noch im Rohzustand und es war nicht mal Makulatur auf den Wänden.
Wir haben dann eine Wischtechnik auf die Wände gemacht. Wohnzimmer und Flur apricotfarbend und 2 der anderen Zimmer blaufarbig. Jetzt sind wir dort wieder ausgezogen und nun wird von uns verlangt die komplette Wohnung weiss zu streichen.
Das wir evtl. das Blaue überstreichen müssten haben wir in Kauf genommen, aber nicht den Rest. In dem Mietvertrag steht keine Klausel die besagt, das die Wohnung renoviert übergeben werden muss.

Meine Frage ist:

Sind wir verpflichtet, zumal vorher rein garnichts auf den Wänden war, die ganze Wohnung zu streichen ???

Wäre sehr dankbar für Ratschläge. Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Janina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Die KLausels steht bei uns im Mietvertrag auch drin, es heißt das alle volltönfarben die nicht mit weiss überstrichen werden können, erneuert werden müssen, bzw. eigentlich nicht verwendet werden dürfen.

LG Janina

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