Auszugsrenovierung - Müssen wir die Kosten tatsächlich komplett übernehmen?

8. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Monilein
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)
Auszugsrenovierung - Müssen wir die Kosten tatsächlich komplett übernehmen?

Heute musste ich mir wieder einen Tag frei nehmen, um die alte Wohnung meines Onkels zu räumen und zu putzen. Ich bin es soooo satt. Ich will die Wohnung endlich loswerden und jetzt gibt es auch noch Knatsch mit dem Vermieter, der möglichst schnell in die Wohnung will zum Renovieren. Dabei ist erst der 8. und die Wohnung ist leer und rel. sauber...

Kann mir jemand weiterhelfen?
Folgender Fall:
Einzug in eine unrenovierte Wohnung, Handschriftliche Klausel im Mietvertrag: Bei Einzug zu renovieren. Ebenso die übliche vorgedruckte Klausel zu Schönheitsreparaturen (nach Bedarf, MINDESTENS ABER ALLE 3,5,7 Jahre...), die aber wohl durch die starren Fristen ungültig ist. Der Mieter ist nach nicht ganz 3 Jahren verstorben und hat vermutlich keine "Einzugsrenovierung" gemacht. Es sah damals alles noch ganz ordentlich aus, jetzt leider nicht mehr. Wir haben schon 3 Tage geputzt, das Schlimmste ist überstanden, aber die Tapeten sind schon arg Rauchergeschädigt und scheinen sehr alt zu sein, lösen sich z.T. an den Ecken. Die Vermieterin fordert eine "Auszugsrenovierung" mit dem Argument, es hätte ja keine beim Einzug gegeben. Es gab aber auch kein Nachfragen bzw. schriftliche Aufforderung nach dem Einzug. Kosten der Renovierung sind ca. 1200 €, können wir auch nicht selbst machen. Müssen wir die Kosten tatsächlich komplett übernehmen? Oder ist die Renovierung auch durch die starren Fristen für Schönheitsreparaturen hinfällig? Falls nicht, muß alles komplett übernommen werden oder nur Anteilig wegen der kurzen Mietzeit?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Die Klausel wird Dich hier nicht retten, da ja drin steht: nach Bedarf. Da bei Einzug nicht renoviert wurde, und mittlerweile Bedarf besteht, wirst Du wohl in den sauren Apfel beissen müssen.

gruß
avalon 2006


-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Monilein
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Es steht aber auch drin, "MINDESTENS ALLE ...JAHRE", also wäre bei pfleglichem Umgang mit der Wohnung auch bei "Nichtbedarf" z.B. die Küche nach 3 Jahren zu renovieren, eben ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand. Versteh mich nicht falsch, ich möchte die Vermieterin nicht auf allen Kosten sitzen lassen, eine Renovierung ist nun mal objektiv fällig. Aber andererseits hat mein Onkel dadurch, dass die Wohnung unrenoviert war, auch nicht alles selbst "verwohnt". Ich würde gerne einen Vergleich anbieten, soll sie halt den Rest der Kaution behalten und wir haben die Sache endlich vom Hals. Mehr wäre für sie auch bei einer Klage nicht drin (die sie, meiner Meinung nach, verlieren würde) da mein Onkel nichts hinterlassen hat und wir im Zweifel Nachlaßinsolvenz beantragen werden. Mich würde halt interessieren, was ihr tatsächlich zusteht, schon um eine bessere Verhandlungsbasis zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Monilein
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

p.s.:
Da es nicht unsere Wohnung ist, können wir natürlich nicht wissen, ob mein Onkel nach Einzug renoviert hatte. Falls nicht, muß das doch die Vermieterin nachweisen? Es gab keine Mahnungen oder schriftliche Aufforderungen diesbezüglich und sonst hätte sie doch in den 3 Jahren mal nachhaken müssen?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.779 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen