Auszugsrenovierung (Tapeten)

21. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
autoteilebunger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszugsrenovierung (Tapeten)

Hallo!

Ich frage mal drauf los, da ich keine Lösung finde.

Es wurde eine Wohnung vermietet. Im Mietvertrag verpflichtet sich der VM zu einer Streichung der Wände durch einen Fachbetrieb vor Einzug des Mieters. VM unterlässt jedoch diese Streichung der Wände. Mieter erhält somit eine Wohnung mit 3 Zimmern, die mit Raufaser tapeziert sind, die in der Vergangenheit mehrmals überstrichen wurde, jedoch keinen frischen Anstrich hat. Zwei weitere Zimmer haben auch eine alte Raufasertapete, die jemand in einer Popfarbe (Dispersionsfarbe!!) überstrichen hat. Eines der Zimmer war Knallblau, das andere in dunklem Braun gestrichen.

Mieter überstreicht also nach Einzug die Wände selbst in Weiß und ebenfalls die Dispersionsfarbe wird in Weiß übergestrichen. Man benötigt mehrere Übereinanderstreichungen in den mit Dispersionsfarbe angemalten Zimmern, damit diese nicht mehr zum Vorschein tritt.

Da dem Mieter aber das Ergebnis nicht wirklich gefällt, entschließt er sich die Wände mit Vliestapete in Apricot und ein Raum in Terrakotta zu übertapezieren.

Einige Jahre später kündigt Vermieter das Mietverhältnis wg. Eigenbedarf. Im Mietvertrag sind Schönheitsreparaturen vereinbart, die jedoch ungültig sind. Starre Fristen und Formularmietvertrag.

Zum Auszug steht drin, der Mieter habe die Wohnung im sauberen Zustand zu verlassen.

Bei der Übergabe bemängelt der VM, dass die Wände in Apricot und Terrakotta übertapeziert wurden und verlangt das abreißen der Tapeten und das Weißen des Untergrundes, da dieses entsprechend schlecht aussehen wird, wenn darauf Tapete geklebt wurde.

Mieter hält entgegen, der VM sei zum Einzug zur Streichung aller Räume lt. Mietvertrag verpflichtet gewesen, was er nicht erfüllt hat. Mieter meint, der Vermieter soll jetzt die Weißung nachholen, die er zum Einzug versäumt hat.

Darauf kontert der Vermieter die Tapeten wären nicht in weißer Farbe. Darauf kontert der Mieter, die Wohnung sei ihm mit zwei Zimmern in Popfarben übergeben worden, die auch noch mit Dispersionsfarbe gestrichen worden sind.

Wer hat vermutlich Anspruch worauf?

Gruss
Bunger

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
M.S.G.
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 29x hilfreich)


VM hat schon den Vertrag vor dem Einzug des M nicht erfüllt.
Deshalb kann M sogar die für nach dem Einzug angefallenen Kosten vom VM einklagen (muss M aber nicht ;-)

VM kann nicht darauf bestehen, dass M nach Auszug renoviert; das gibt schon der Mietvertrag nicht her und zudem die Rechtsprechung.
- Tapeten müssen auch nicht abgemacht werden
- Die Farben der Wände darf auch nicht vorgeschrieben werden

Gruß
M.S.G.

z.B. eines unter mehreren der BGH-Urteile:
http://www.123recht.net/Unzul%C3%A4ssige-Farbwahlklausel-im-Mietvertrag-__a49316.html


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"* Alles, was ich poste, ist lediglich meine Meinung und keinesfalls als Rechtsauskunft auszulegen*
"

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#2
 Von 
autoteilebunger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Sie haben geschrieben:

"Deshalb kann M sogar die für nach dem Einzug angefallenen Kosten vom VM einklagen (muss M aber nicht ;-)"

Könnte hier nach drei Jahren die Verjährung zugeschlagen haben?

Gruss
Bunger

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
M.S.G.
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 29x hilfreich)

m.W. endet die 3jährige (Verjährungs-)frist am Ende des Jahres ab Fälligkeit.

Im Urteil geht es um Kosten für Endrenovierung. Ich bin mir nicht sicher, wie es genau bei Anfangsrenovierung ist, wenn VM seinen Vertrag nicht erfüllt. Da kann ein RA mehr dazu sagen. Doch wie ich oben schon schrieb: M muss ja nicht klagen - es genügt ein einfacher Hinweis an VM, dass er JETZT selbst nichts einklagen sollte, weil (.......)

http://www.123recht.net/BGH-Erstattung-der-Kosten-einer-Sch%C3%B6nheitsreparatur-bei-unwirksamer-Endrenovierungsklausel-__a43649.html

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Hier mehr zum Mietrecht:
http://www.123recht.net/Mietrecht-Pachtrecht-__c18.html

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