Hallöchen !
ich ziehe aus. Meine Schlafzimmerwand ist taubenblau. Das sagt meinem Vermieter nicht zu, da er weisse Wände möchte...
Jetzt weiss ich selbst, dass er nicht auf weisse Wände bestehen kann und würde auch des Friedens willen neu streichen.
Leider *seufz* wurden die Wände schon so oft gestrichen, dass die blaue Farbe bereits abblättert, wenn man sie böse anguckt.
Müsste ich im Zweifelsfall neu tapezieren ???
Mietdauer: 3 Jahre
Mietvertrag spricht: "Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Mieter renovieren, wenn der Vermieter es für nötig erachtet" :-(
Auszugsproblem - Wände streichen
29. November 2004
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Frage vom 29. November 2004 | 02:07
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszugsproblem - Wände streichen
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#1
Antwort vom 29. November 2004 | 12:40
Von
Status: Lehrling (1286 Beiträge, 181x hilfreich)
Hallo MagaliM,
wenn die Farbe schon von der Tapete abblättert, wäre grds. eine Neutapezierung notwendig. Allerdings ist die Vereinbarung in Ihrem Mietvertrag unzulässig, die Sie zur Durchführung der Schönheitsreparaturen (SR) verpflichtet, "wenn der Vermieter es für notwendig erachtet". Die Entscheidung, wann die SR notwendig sind, wäre hier nicht von objektiven Merkmalen abhängig, sondern allein von der subjektiven Entscheidung des Vermieters. Die Unwirksamkeit der SR-Klausel führt dazu, dass sie von der Regelung des BGB ersetzt wird, wonach SR AUfgabe des Vermieters sind; § 535 BGB
.
MfG Gruwo
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