Auszug wegen Schimmelpilz

29. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sandralu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug wegen Schimmelpilz

Wir wohnen seit 5 Jahren in dieser Wohnung und haben jedes Jahr Probleme mit Schimmelpilz in Wohnzimmer und Schlafzimmer. Nach dem ersten Vorfall haben wir unser Lüftungsverhalten entsprechend geändert (mind. 2 mal täglich Stoßlüften).
Im Wohnzimmer wurde dann vom Vermieter jedes Mal ein Maler beauftragt, der den Schimmel überpinselte. Letztes Jahr haben wir einen riesigen Fleck hinter unserer Schrankwand festgestellt. Der Vermieter stellt sich stur und spricht von einer Altlast aus dem letzten Schimmelfall. Wir haben daraufhin einen Gutachter beauftragt, der feststellte, dass die Wand nicht richtig gedämmt ist da es eine Wand zu einem Vorraum im Flur ist aber nicht wie eine Außenwand gedämmt wurde. Dieser Flur ist nicht beheizt und stellt unserer Meinung eine Kältebrücke dar. Unser Vermieter ist da anderer Meinung.
Vor einigen Wochen haben wir dann pelzigen Schimmel an 2 Korbstühlen festgestellt, die wir sofort entsorgt haben.
Im Schlafzimmer sind meine Klamotten im Schrank verschimmelt und man sieht Flecken an der Decke. Auch hier wurde immer wieder nur überpinselt.
Uns geht es aber darum, die Ursache zu finden und zu bekämpfen. Wir haben keine Ahnung was wir an unserem Lüftungsverhalten noch ändern können. Die Luftfeuchte im Schlafzimmer geht nicht unter 65 %. Weder durch Stoßlüften noch durch ganztags geöffnetes Fenster.
Wir haben jetzt diese Wohnung gekündigt weil wir ein kleines Kind haben und nicht länger im Schimmel wohnen wollen.
Wir befürchten nun, dass uns unser Vermieter die Renovierungskosten und Kosten für Schimmelbeseitigung in Rechnung stellen will und wird. Er schickt nächste Woche einen von ihm beauftragten Gutachter ("ihm kann er vertrauen") vorbei da das von uns in Auftrag gegebene Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigter Sachverständiger als "Humbug" hinstellt.
Muss der Vermieter nachweisen, dass wir falsch lüften? Das kann er doch nur mithilfe eines Gerätes, dass unser Lüftungsverhalten aufzeichnet. Denn sein Gutachten zur Messung der Mauerwerksfeuchte bedeutet doch nicht gleich, dass wir flasch lüften.
Hat evtl. jemande einen Rat wie wir weiterverfahren können? Wir wohnen ja auch nur noch 4 Wochen in dieser Wohnung und müssen schnell agieren.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Der Vermieter muss nachweisen, dass es nicht baulich bedingter Schimmel ist. Wenn er dies kann, so seit Ihr in der Pflicht nachzuweisen, dass Ihr richtig gelüftet habt. Wobei 2x täglich Stosslüften schon sehr grenzwertig ist. 3-4 mal sollte man dies tun, bzw. für ca. 19 EUR ein digtales Hygrometer besorgen und mal kontrollieren, wie die Raumtemperatur und die rel. Luftfeuchte ist.

Wobei jetzt im Sommer sowieso nichts zu messen gibt, das müsste man im Winter machen, wenns draussen kalt ist.

Gruß
michael

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#2
 Von 
Sandralu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wir haben ein Hygrometer aufgestellt und wir kommen im Schlafzimmer nicht unter 65 % Luftfeuchte ob 2 mal täglich Stoßlüften, 3-4 Mal täglich Lüften oder den ganzen Tag das Fenster auf. Außerdem ist es auch schwierig wenn man berufstätig ist, 3-4 Mal täglich zu lüften.

Gruß
Sandra

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
und wir kommen im Schlafzimmer nicht unter 65 % Luftfeuchte ob 2 mal täglich Stoßlüften, 3-4 Mal täglich Lüften oder den ganzen Tag das Fenster auf.


Wann ?
Jetzt, oder im Winter ??
Das Schimmelproblem entsteht im Winter, an den durch die tiefen Aussentemperaturen ausgekühlten Wohnungsaussenwänden kondensiert die Luftfeuchtigkeit, da die warme Zimmerluft (in Raummitte) mehr Feuchtigkeit aufnehmen kann als die abkühlende Luft an der Wand. Durch dieses Kondenswasser entsteht Schimmel.

Wenn die Wandtemperatur (vor allen in den Ecken) unter 12 Grad fällt, nützt meist auch das lüften nichts mehr, da dann die Differenz von der Zimmertemperatur (ca. 20-21Grad) zur Wand einfach zu groß ist.

Jetzt im Sommer, wenn draussen bei 65% rel. Luftfeuchte ist, dann kannst Du den ganzen Tag lüften und es in der Wohnung die gleiche Feuchte sein.

3x Lüften wäre z.B. Morgens, bevor man zur Arbeit geht, wenn man wieder heimkommt und bevor man schlafen geht.

Gruß
Michael

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