Auszug ~ unrenoviert rein, unrenoviert raus??

3. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
kruemelchen2806
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug ~ unrenoviert rein, unrenoviert raus??

Moin,
ich schildere mal kurz unseren Fall:
Wir wohnen seit ca. 3,5 Jahren in einer DHH. Im Sommer ziehen wir aus, der Vermieter bleibt gleich.
Der Vormieter von dem Haus hatte, BEVOR er einzog bzw. mitten in der Mietzeit einige Räume gestrichen
Als wir das Haus übernommen haben, wurde nichts gemacht. Wir haben dann die Räume, die unserer Meinung nach einen neuen Anstrich gebrauchen konnten, gestrichen (einen davon auch knallrot). Die anderen Räume haben wir so gelassen, die sind auch heute noch i.o. Allerdings sind zwei davon apricotfarben > stammt noch vom Vormieter. Der Rest ist weiss.

Müssen wir jetzt streichen bevor wir ausziehen obwohl wir auch unrenoviert übernommen haben? Die normalen Gebrauchsspuren sind da.

In unserem Mietvertrag steht keine Klausel übers Renovieren bzw. Endrenovierung. Lediglich das der Mieter für die Schönheitsreparaturen zuständig sei. > aber fallen die nicht weg wenn wir auch unrenoviert übernommen haben?

Vielen Dank für Euren Rat!! :wipp:

lg Daniela

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Ein knallroter Anstrich gilt als Beschädigung und muss daher beseitigt werden. Der Vermieter hat Anspruch darauf, das die Räume in einem neutralen Farbton zurückgegeben werden. Darüber hinaus sind keine Schönheitsreparaturen erforderlich. Räume, die bereits bei Übergabe farbig waren, dürfen natürlich auch so zurückgegeben werden, wobei apricot nach meiner Einschätzung ohnehin als neutraler Farbton gelten würde.

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#3
 Von 
kruemelchen2806
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Nee. Es ist auch ein sehr dezentes Apricot. Ich denke heute ist es fast normal das die Räume nicht alle in schneeweis gehalten sind.

Aber ich hoffe mal das wir uns mit unseren Vermietern einigen können. Es ist ein älteres Ehepaar und total korrekt. Total verlässlich, wenn etwas zu machen ist wo sie auch für zuständig sind kann man sich 100% verlassen. Deswegen will ich mit den beiden auch keinen Stress bekommen.

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#4
 Von 
kruemelchen2806
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das rot muss weg. Das seh ich auch so. Es ist aber nur der Windfang, also nicht so schlimm.

Danke für Eure Hilfe!

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#5
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Ich verlange immer, daß die Wohnung in einem zumutbaren Zustand übergeben werden muß, und das reicht.
Ich für meinen Teil halte es ohnehin für sittenwidrig, daß der Mieter die Wände bei Auszug total zu streichen hat. Grund: der neue kommt und streicht seine eigenen Farben. Also was soll´s? Nur verkommen darf es eben nicht sein, schrille Farben auch nicht. :crazy:

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#6
 Von 
Keystone
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 20x hilfreich)

Pachlus, ist das rechtlich untermauert oder eine Vermutung?
Ich werde nämlich wahrscheinlich auch bald umziehen.
Meine Wände sind im Zustand des Mietbeginns. Keine Beschädigungen oder weitere Mauerlöcher etc.
Muß ich streichen?

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#7
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
kruemelchen2806
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Rumfahrer,
ich hab zwischenzeitlich mit einem Immobilienmakler gesprochen. Dieser ganze Kram mit den streichen ist total individuell zu sehen. Wenn keinerlei Gebrausspuren zu sehen sind, alle Wände sauber und gepflegt und Du auch beim Einzug selbst renoviert hast bzw. unrenoviert eingezogen bist, denke ich das Du eigentlich so ausziehen kannst. Es sei denn einer der Räume hat eine unzumutbare Farbe.
Wir werden z. B. unseren roten Windfang streichen bzw. komplett tapezieren müssen weil drüberstreichen gar nicht geht. Mach ich niiiee wieder so ne knallige Farbe!! :bang:
Geh doch kurz vorm Auszug mit Deinem Vermieter durch die Wohnung. Wenn dort keinerlei Mängel zu sehen sind, werdet Ihr Euch bestimmt einig.
So werden wir es mit unserem Haus demnächst auch machen wenn wir ausziehen....

Gruss, kruemelchen2806

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#9
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Keystone
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 20x hilfreich)

Danke kruemelchen,

das macht mir Mut.
Die Wände sind im Zustand wie beim Einzug. Schon etwas bunt aber so haben wirs übernommen. Ich habe auch beim Einzug ein Protokoll erstellt mit allen Bohrlöchern, Kratzern und kleinen Beschädigungen die vorhanden waren. Die sind nicht der Rede wert.
Das schlimme ist nur, daß man mit dieser Vermieterin nicht reden kann.
Ich habe ihr vor ein paar Tagen angeboten einen Termin für eine Unterhaltung zu vereinbaren.
Sie lehnte kathegorisch ab und beleidigte mich sogar.
Dafür hat sie keinen Grund.
Ich war immer leise, habe immer darauf geachtet, daß sie mich kaum bemerkt. Habe ihr in ihrem Garten geholfen obwohl ich keine Garten-Nutzung habe.
Habe kompletten Zaun abgebaut und neu gestrichen, war freiwillig.
Und ich habe nicht mal nen Schlüssel für meine Wohnung. Die steht immer offen. Sie hat beim Einzug versprochen ein neues Schloss einbauen zu lassen. Das ist nie geschehen. Ich wette, sie schnüffelt in meiner Wohnung herum.

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#11
 Von 
kruemelchen2806
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Das is ja n Ding.
Du hast doch bestimmt nicht mal Versicherungsschutz wenn die Tür nicht abgeschlossen ist.In der Wohnung würd ich keinen Finger krumm machen. Wenn mein Vermieter mir ein Türschloss verweigern würde, hätte ich die Miete gekürzt.

Aber wenn´s hart auf hart kommmt würde ich in Deiner Stelle in den Mieterverein eintreten.

Ich finder wer nicht bereit ist zu Reden und seine Standpunkt zu vertreten weiss ganz genau das er im Unrecht ist.

Ich würd einfach stumpf ausziehen. Du brauchst ja nichtmal ne Schlüsselübergabe zu machen. :-) Aber fotografier vorher das nichtvorhanden Schloss bzw. besorg Dir Zeugen dafür, dass Du nicht die Möglichkeit hattest Deine Wohnung jemals abzuschliessen.


Viele Grüsse!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Wenn Du, wie oben zu lesen, in Deinem MVertr. zu stehen hast:
[color=blue]Der Mieter ist für die Schönheitsreparaturen zuständig[/color],
[color=black]so hat das der VM reingeschrieben, damit er nicht die Renovierungskosten zu übernehmen hat. Das heißt aber nicht, daß Du die Wohnung für den Nachmieter zu renovieren hast, der ist dann nämlich seinerseits
auch wieder für die Renovierungskosten zuständig, nämlich für seine eigenen.
Aber zumutbar muß das schon sein was Du hinterläßt!
Ich glaube, das ist für Dich die richtige Haltung gegenüber dem VM! :love:

-- Editiert am 04.03.2009 19:47

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#15
 Von 
kruemelchen2806
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

..ich glaub auch. Zumutbar auf jeden Fall, wie gesagt ausser der Windfang, aber den machen wir in jedem Fall.
Man muss schauen das man das so gut wie möglich rauskommt und das Beste für sich mitnimmt. Schlieslich möchten wir auch weiterhin ein gutes Verhältnis zu unserren Vermietern behalten. (denen gehört auch das andere Haus in das wir einziehen werden).
Am Samstag haben wir Termin, bin mal gespannt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
kruemelchen2806
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

....auf der ersten Seite, 2. Satz stehts bereits drin....

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Keystone
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 20x hilfreich)

Jetzt lachts nicht....!
Ich habe auch keinen Schlüssel für meine Wohnung.
Sie steht immer offen.
Die Vermieterin hat es versäumt seit 3 Jahren ein neues Schloß einbauen zu lassen obwohl sie es versprochen hat.

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