Auszug und Schäden am Laminat

27. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Don Andres
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)
Auszug und Schäden am Laminat

Hallo,

bei der Wohnungsübergabe bei Auszug hat der Vermieter 4 Schäden am Laminat bemängelt. Dabei handelt es sich um eine ca. 10 Cent große und 3 kleinere Macken. Das größere würde sicher unter Sachbeschädigung laufen. Das Zimmer hat 20 qm.
Ich bin vor 6,5 Jahren in die Wohnung eingezogen.
Vor 2 Monaten besichtigte der Vermieter die Wohnung, ich wies ihn darauf hin, ihn interessierte das nicht und er erwähnte das auch nicht in dem Schreiben mit der Liste der Schönheitsreparaturen.
Jetzt wollte er erst 400 €, ich wollte dies runterhandeln und jetzt will er die komplette Neuverlegung von mir haben.
Jetzt will er das vor Gericht austragen und droht zusätzlich mit Ausfall der Miete, die ich zahlen müsste, da ja jetzt keiner einziehen kann. Das im Bad aufgrund von ihm beauftragter Installationsarbeiten neue Fliesen angebracht werden müssten, scheint ihn nicht zu interessieren.
Ausserdem würde er ein Gutachter bestellen, den ich dann zahlen müsste.
Ich bin bereit einen Teil zu zahlen, aber natürlich nicht die komplette Neuverlegung, da das Laminat ja auch abgewohnt ist. Das wurde im Abnahmeprotokoll festgehalten.
Dies würde ich schriftlich an den Vermieter darlegen.
Kann der Vermieter mich für die komplette Neuverlegung haftbar machen?
Danke und Grüsse

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Nein, kann er nicht. Da soll er ruhig vor Gericht gehen, der Zahn wird ihm schon gezogen und Gerichtskosten und Deine Anwaltskosten werden auch nicht gering ausfallen!!!

Beispiel: Wenn Du schuldhaft anderer Leute Auto im Verkehr beschŠdigst, mu§t Du dann ein neues bezahlen???

-----------------
"MfG
Susanne"

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#2
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Der Vergleich mit dem Auto hinkt. Da muss ich natürlich eine vollständige Reperatur zahlen. Das kanbn dann auich mal bei einer Beule im Kotflügel bei einem sehr alten Auto bis an den Restwer rangehen.
Im Mietrecht ist es so, dass der Mieter, wenn es sich nicht um Schäden aus üblicher Nutzung handelt, den Zeitwert ersetzen muss. Wie ist denn die 10 cent große Abplatzung entstanden?
Hast Du Deinen Vertrag mal auf die Rechtmäßigkeit bezüglich der Schönheitsreparaturen geprüft? Nach BGH-Rechtsprechung sind nämlich sehr viele Klauseln ungültig (Ob man das gerecht
findet steht auf einem anderen Blatt :( )

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Don Andres
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
da müsste mir etwas heruntergefallen sein, kann mich aber nicht mehr daran erinnern.
Der Punkt ist ja auch nicht der Schaden, sondern dass er auf meine Kosten einen neuen Laminatboden einlegen will, eben ohne den Restwert zu beachten. Das Laminat ist immerhin 7 Jahre alt.
Zudem will er Mietausfall auf mich abwälzen. Es hindert ihn doch aber niemand daran, die Reparatur vorzunehmen.

3x Hilfreiche Antwort

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