Auszug "unauffindbarer" Kellerraum

31. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
sascha gowin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug "unauffindbarer" Kellerraum

Hallo,

folgender Fall:
Im Zuge einer fristgemäßen Kündigung habe ich die Wohnung renoviert (Streichen von Wänden, Decke, Heizkörpern, Türen, etc.).
Meinen Vermietern, eine Wohnungsbaugenossenschaft, habe ich mitgeteilt, dass ich vergessen habe, welcher Kellerraum zu meiner Wohnung gehört. Da dort eine Tür lagert und ich diesen natürlich auch besenrein zu übergeben habe fragte ich frühzeitig also an, welcher Kellerraum denn zur Mietsache gehört. Die Genossenschaft konnte mir bis heute (letzter Tag, 31.10.2003) hierüber keine Auskunft geben; sie teilten mir mit, dass sie es selbst nicht wüßten und drohten mir, am montag die wohnung nicht abzunehmen, falls ich den Raum, bzw. die Tür aus meinem Kellerraum nicht übergeben könne.
Fragen:
Wenn mir der Vermieter nicht sagen kann, welcher Kellerraum zu übergeben ist und ich folglich die Mietsache nicht vollständig übergeben kann (die Tür steht ja im Kellerraum), ist der dann berechtigt, eine Abnahme der Mietsache zu verweigern?
Wären ggf. anfallende Kosten auf mich, den Mieter, übertragbar?
Wie wäre hier die korrekte Vorgehensweise auf meiner Seite?

Vielen Dank für eine baldige Einschätzung!

s. gowin

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Hm... ich würde vielleicht einfach mal die Nachbarn durchklingeln und fragen, welche Kellerräume IHNEN denn so gehören... letztlich wird EINER übrige bleiben *g*

P. (viel Glück)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Klingt schon ein wenig kurios !
hast du denn den Raum nie benutzt?

dein Schlüssel dürfte doch in e i n Schloss passen.

Der Vorschlag von Pumalein ist nicht schlecht.
Zwar müsste ja eigendlich der Vermieter
auch wissen, welcher Raum dazugehört.
Da ich aber mal annehme, dass eine
übergabe mit Schlüssel etc. stattgefunden hat,
wird der "Schwarze Peter" bei dir landen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.231 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen