Auszug nach ueber 30 Jahren, unrenoviert ?!

5. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Peter Smith
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Auszug nach ueber 30 Jahren, unrenoviert ?!

Hallo und guten Tag,

unsere Mieterin hat nun nach ueber 30 Jahren Ihre Wohnung gekuendigt. Leider hatten wir nicht von Anfang an einen Mietvertrag (dieser wurde 1995 erst unterzeichnet). Wie dem auch sein... wir sind so verblieben das die Wohnung unrenoviert uebergeben werden kann. Nun meine Fragen:
1. Muss die Mieterin die Bohrlöcher (der Schränke, Bilder) schliessen/beiputzen ?
2. Muss ein Nachweiss erbracht werden wann Heizkoerper, Heizrohre, Tueren und Fussleisten zuletzt gestrichen wurden ?
3. Muss die Mieterin den alten Teppich entfernen)den Sie vor ueber 30 Jahren vom Vormieter uebernommen hat ?
4. Haette die Mieterin den Boden nicht zwischenzeitig erneuern muessen ?
5. Wenn Sie uns den alten Teppich so ueberlassen darf, in welchen Zustand muesste er sein ?
6. Muss die Tapete deckend weiß uebergeben werden ? Die Tapete war urspruenglich eine braeunlich/beige Fasertapete die vom Mieter weiß ueberstrichen wurde, hinter den Schränken leider nicht.
Muss hier nachgebessert werden ?
7. Gibt es ein Schriftstuck in dem steht was "unrenoviert, besenrein" bedeutet ?

Vielen Dank fuer Ihre Hilfe.
MfG
Peter S.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Was habt ihr denn im Mietvertrag vereinbart?
Allein danach richtet sich, ob die Mieterin zu Renovierungsarbeiten verpflichtet ist. Sollte das nicht der Fall sein, sind die Renovierungen Sache des Vermieters. Auch der Teppichboden - wenn vom Vermieter mitvermietet - muss nicht von der Mieterin erneuert werden, sondern vom Vermieter und das nicht erst nach 30 Jahren! Nach so langer Zeit hätte sie längst Anspruch auf einen neuen - vom Vermieter bezahlten -gehabt. War der Teppich nicht Bestandteil der Wohnung, muss die Mieterin ihn nur entfernen.
Unrenoviert, besenrein heißt eben genau: keine Renovierung, und nur besenrein, also ausgefegt, ohne grobe Verschmutzungen. (Fenster müssen z.B. dafür nicht geputzt werden...)

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Peter Smith
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo cobold64,
Danke fuer Deine Ausfuehrungen. Im Mietvertrage steht eine handschriftliche Klausel die die Mieterin von (fast) allem entbindet. "Ein muendlicher Mietvertrag bestand seit......Die aktuellen Vereinbarungen ab..... werden in diesem Vertrag zugrunde gelegt"
Ich haette halt nur gedacht.....Sie hat die Wohnung damals in gutem Zustand übernommen und hinterlaesst sie nur verwohnt. Auf die Bohrloecher, Tapete und Heizkoerper bist Du nicht eingegangen....dem entnehme ich das das auch nicht zu Ihren Pflichen gehoert ??!
Im Vertrag ist $10 verankert....allerdings auch diese Klausel...von daher weiss ich nicht was zaehlt.

Gruss
Peter



-- Editiert von Peter Smith am 05.11.2005 21:18:48

-- Editiert von Peter Smith am 05.11.2005 21:19:47

-- Editiert von Peter Smith am 05.11.2005 21:20:26

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dany75
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 28x hilfreich)

Hi

Sorry, aber nach 30 Jahren dürfte der ein oder andere Teil selbstverständlich "verwohnt" sein. Teppiche zB sollen alle 10 Jahre ausgetauscht werden. Tapeten ist IMO immer so eine Sache, ich persönlich bin der Meinung, das sollen die Nachmieter machen, jeder hat einen andere Geschmack. Dafür müssen die dann beim Auszug nicht renovieren. Meine Vermieter haben das bis jetzt immer so gehandhabt, praktischerweise für uns. Ebensolchen übrigens beim Bodenbelag, wir haben die Chance direkt genutzt, und Laminat verlegt, dafür mußte in einem Raim sogar der Estrich neu gemacht werden. Da wir wußten, es ist für uns, war das kein Problem, gleiches beim Abschleifen der Türen, dem Fliesen des Küchenspiegels. Wäre wohl alles Sache des Vermieters gewesen, aber das war es uns wert.Und wie gesagt, so gefällt es uns, wir müssen nicht den geschmack vom Vormieter oder des Vermieters "erdulden" bzw sogar beim Einzug und beim Auszug renovieren.

Und das nach 30 Jahren auch mal das ein oder andere Fenster dran ist, oder auch Rolladen, Türen und Heizkörper sollte auch klar sein, nichts ist für die Ewigkeit. Ich denke mal nach so einer langen Mietzeit, und der Miete die da zusammengekommen ist, würde ich eher über die Möglichkeit nachdenken, jetzt mal die Wohnung wieder auf einen "modernen Standart" zu bringen, sofern natürlich finanziell möglich.

Vielleicht kann man ja mit der jetzigen Mieterin sprechen, sie entfernt alle Tapeten, stopft die Bohrlöcher und entsorgt den alten Teppich. Wäre IMO ein fairer Kompromiss.

Hätte im Vertrag etwas anderes gestanden, also Wohnung muß beim Auszug renoviert werden, dann hätte die jetzige Mieterin für Heizkörper, Bohrlöcher, Farbe bzw streichen usw aufkommen müssen, so muß sie eigentlich gar nichts machen, aucher halt fegen.

beste Grüße

Dany

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 292x hilfreich)

Wenn es keine gesonderten und gültigen Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen (dazu gehört auch Streichen der Heizkörper) gibt, sind diese einzig Sache des Vermieters. Die Mieterin muss die Wohnung besenrein verlassen. Und dass nach 30 Jahren eine Wohnung renoviert werden muss, ist ja wohl selbstverständlich, da kann man wohl kaum von abgewohnt sprechen. Wenn der Bodenbelag nicht mitvermietet ist, muss er allenfalls bei Auszug entfernt werden, da er aber bei Einzug schon vorhanden war, bin ich mir nicth sicher, ob das hier überhaupt verlangt werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47460 Beiträge, 16802x hilfreich)

Da kann ich karamel und Dany75 nur zustimmen.

Die Mieterin hätte sogar während der Mietdauer vom Vermieter verlangen können, dass auf dessen Kosten in angemessenen Zeitabständen Schönheitsreparaturen durchgeführt werden. Darauf hat sie offensichtlich bereits aus Unwissenheit oder Großzügigkeit verzichtet.

2x Hilfreiche Antwort

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