Auszug nach 1 Jahr / Renovierung

29. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
gainsbourg
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
Auszug nach 1 Jahr / Renovierung

Hallo,

folgendes:

Ich ziehe nach nur einem Jahr aus einer "frisch gemachten" (sämtliche Räume neu: Tapeten, im Bad: Fließen etc.) Wohnung aus.

Ich habe nahezu keine Löchergebohrt, nur für 3 Regale und Bildaufhängungen. Im Bad muss nichts gemacht werden, sieht exakt so aus wie beim Einzug, hier habe ich auch nichts an die Wände gemacht.

Reicht es, dass ich die Bohrlöcher in den anderen Räumen verschließe? Damit es natürlich perfekt aussieht, sollte man die ganze Wand streichen; wenn man das macht, muss man den ganzen Raum neu streichen (das Weiß sieht immer anders aus).

Wie ist generell die Auffassung eines solchen Falls. Wie muss es nach einem Jahr, bzw. wie muss wiederhergestellt werden. In sämtlichen Räumen sieht es bis auf Bohrlöcher wie neu aus, keine Ablagerungen, Verfärbungen der Tapeten etc.

Danke für Antworten,
gainsbourg

-- Editiert von gainsbourg am 29.01.2008 17:24:51

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Bohrlöcher gehören zum normalen Gebrauch einer Mietsache und müssen nicht verschlossen werden.....

Für den Rest bräuchte man mal die genaue Forumlierung aus dem Mietvertrag zum Thema Schönheitsreperaturen/Auszug.

Gruß

Michael

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Was steht im Mietvertrag?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Also Mike,

Für den Rest bräuchte man mal die genaue Forumlierung

nur weil wir hier im Forum sind; also bitte.

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