Auszug aus gemeinsamer Wohnung nach Trennung

29. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
WJKwatson
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug aus gemeinsamer Wohnung nach Trennung

Mieter A und Mieter B haben beide gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben. Aufgrund der Trennung ist Mieter A ausgezogen - mit Sack und Pack - Schlüssel sind auch nicht mehr in dem Besitz von Mieter A. Die Frage ist nun, muss Mieter A weiterhin Miete bezahlen, wenn sogar der Vermieter zum Monatsende eine Kündigung für beide Mietparteien akzeptiert hätte und Mieter B sich aber dazu entschlossen hat, noch weitere 3 Monate da zu wohnen? Und wenn ja, muss Mieter A dann für die Nebenkosten auch eine Vorauszahlung leisten?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Beide Mieter sind gesamtschuldnerisch aus dem Mietvertrag gegenüber dem Eigentümer/Verwalter haftbar. D.h. der Eigentümer hat die Miete zu kriegen - von wem ist ihm selbst schlußendlich wurscht. Das müßt ihr untereinander ausmachen.

Eigentlich kann ein Mieter nicht selbständig einfach das Mietverhältnis verlängert. Gekündigt ist gekündigt. D.h. das Mietverhältnis endet zum ursprünglichen Termin. Und da du offenbar auch mit einer Verlängerung nicht einverstanden wärest, können diese Verlängerung meines Erachtens auch nicht der verbleibende Mieter und der Eigentümer miteinander aushandeln, jedenfalls nicht ohne deine Mitwirkung.

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#2
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Vielleicht kann man das ja so sehen, dass der verbleibende Mieter und der Vermieter einen neuen MV gemacht haben?


wenn sogar der Vermieter zum Monatsende eine Kündigung für beide Mietparteien akzeptiert hätt

Hört sich für mich eher an, dass keine schriftliche Kündigung vorlag, die hätte akzeptiert werden können.

Dass er das akzeptiert hätte, würde ich mir mal schriftlich geben lassen. Wenn Du auf Kündigungszustimmung klagen muss, kannst Du damit Schadenersatz verlangen! Besteht der alte MV weiter kann der VM auf jeden Fall ALLE Kosten bei Dir einfordern, wenn von der anderen Partei nichts zu holen ist!

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

So einem Vertrag müssten alle 3 Parteien zustimmen - Nicht nur Mieter 1 u. der Vermieter!

Auch wenn der Vermieter eine Kündigung zum Monatsende akzeptiert hätte, so kann ich mir nicht vorstellen das der zweite Mieter da mitziehen muss - Ihm wird man auch zugestehen das die Kündigungsfrist eingehalten wird u. er, nur weil der andere Mieter so schnell wie möglich aus dem Mietvertrag entlassen werden möchte, zum Monatsende obdachlos ist!

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