Auszug aus gemeinsamer Wohnung

20. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Lisi28
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug aus gemeinsamer Wohnung

Hallo
ich habe im mom folgendes problem
ich habe jetzt 5Monate mit meinem Freund zusammen gelebt
da wir uns aber vor einigen wochen ungünstig getrennt haben
möchte ich jetzt so bal wie möglich dort raus
bzw ich habe jetzt meien möbel dort schon geholt
weil es mir nicht zuzumuten ist dort mit ihm weiter zu leben
ich habe die ersten 4moante berazhl gehabt an meite und ie kaution
gibt es eine möglcihekit diese zurück zubekommen?
wir haben eigentlich eien jahres mietvertrag
er will wohl weiter dort wohnen bleiben oder über den selben vermieter eine neue wohung bekommen
die kündigung werde ich gleich rausschicke
oder kann ich das nicht bei einem gemeinsamen mietvertrag?

ich kann mir auch leider erst in 2monaten eine neue wohung suchen
weil ich dannerst weiß wo ich studiere

da mein ex mir auch noch eine menge geld schuldt benötige ich dringen die kaution zurück

gibt es nicht eine möglich kein die kündigunsgfrist von 3 monaten zu verkürzen?
da ich ja in deise zeit auch nicht in die wohung kann
weil mein ex mir droht mich zusammen zu schalgen etc...

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

Wenn ihr beide Hauptmieter der Wohnung seid, könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen.

Ich denke darin besteht dann auch das Hauptproblem.

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#2
 Von 
Lisi28
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

also muss ich mich mit ihm in verbindung setzten?kann nicht nur einer aus dem vertag zurück treten?

-- Editiert am 20.07.2009 15:28

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#3
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Lisi28
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

das hatte ich schon mal als ich die gerufen hatte
da mustse er für 10 tage raus
aber jetzt ist das problem dass er ab diesem monat mit miete zahlen dran wäre
und ich habe am sonnaben schon meine kompletten möbel aus der wohnung geholt mit polizei gebleitung

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

Es ist schon richtig dargestellt worden, bei einem gemeinsamen Mietvertrag müssen beide Mieter gemeinsam kündigen. Sollte Ihr Ex die Zustimmung zur Kündigung verweigern, so müßten Sie ihn darauf verklagen.

Vom Vertrag zurücktreten können Sie nicht, weil Sie keinen Rücktrittsgrund haben.

Eine Möglichkeit früher zu kündigen sehe ich auch nicht, denn der Vermieter ist ja nicht für die Situation mit dem Ex verantwortlich. Der Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht für die Dauer von 1 Jahr dürfte in aller Regel auch wirksam sein, zumindest habe ich aufgrund Ihrer Darstellung kein Grund daran zu zweifeln.

Die einzige Möglichkeit früher aus dem Mietverhältnis raus zu kommen wäre durch einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter, da sollten Sie sich einmal mit dem in Verbindung setzen.

Haben Sie nicht einmal überlegt, wenn Sie solche Gewaltprobleme mit Ihrem Ex haben eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz zu erwirken? Dann müßte nämlich Ihr Ex unter Umständen aus der Wohnung ausziehen.

Ihre Kaution erhalten Sie erst nach Beendigung des Mietverhältnis wieder, und soweit mir bekannt ist wird dem Vermietet da eine Prüffrist von 6 Monaten zugebilligt, also sollten Sie sich von dem Gedanken in absehbarer Zeit an das Geld zu kommen verabschieden.

-----------------
"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg
Wissenschaftliche Hilfskraft"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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