Auszug aus Wohnung-wann darf der Vermieter rein?

28. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2012 06:03:12
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 73x hilfreich)
Auszug aus Wohnung-wann darf der Vermieter rein?

Wir haben am 1.Oktober 2004 unseren Mietvertrag gekündigt, sind vor 9 Jahren in eine unrenovierte Wohnung eingezogen haben aber damals 750 Euro für die Renovierung bekommen.
Nun ist mit dem vermieter vereinbart daß er die Summe bekommt und wir verlassen die Wohnung unrenoviert. Er behauptet er müsse schon jetzt die möglichkeit haben die Wohnung zu renovieren damit sie weil wir 3 monate Kündigungsfrist haben, ab Januar 2005 wieder vermietet werden kann. Die Wohnung ist eigentlich schon leer und er will schon die handwerker reinlassen wir sollen aber noch den ganzen Dezember zahlen. Wie ist da die Rechtslage? Er meint wir können ja auch noch was tun in der Wohnung. Wir aber sind der meinung und wollen dies auch wegen Streitigkeiten daß entweder er oder wir drin sind und nciht beide auf einmal.#
Wir haben keinen Mietvertrag der irgendwas regeln würde auch kein Übergabeprotokoll, da wollten wir wissen da es vor allem um Türen geht die wir ersetzen sollen, wir aber nicht tun wollen weil die Türen 30 jahre alt sind und wir sie nciht beschädigt haben, wer da recht hat.
Wir sind bereit sie reinzulassen für uns wäre dann aber das gleich mit der Wohungsübergabe, er wiederum sagt dies wär nciht so.
Wir müssten die handwerker reinlassen da wir die Wohnung so verunstaltet haben ( was nciht stimm) so daß es mehrere Wochen dauert zum Renovieren.
Was wäre im Fall der Fälle daß der vermieter uns verklagt und es kein Übergabeprotokoll gibt?
Wir geben das geld für die Renovierung her damit wäre für uns alles erledigt.
Zudem hab ich die Wohnung durchgeputzt den Boden auf allen Vieren um alles ganz sauber zu kriegen sie aber denken es wäre noch zu dreckig!
Wie soll man sich da verhalten? Wozu kann man ohne Mietvertrag gzwungen werden was ist besenrein?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Die Vermieter sind zudem ohne uns in die Wohnung weil wir keine Zeit hatten und da hieß es wir sollten die Tür offenlassen damit sie die Tapeten schon ablösen könnten, war dies wiederum gut oder schlecht für uns?
Wir haben die Wohnung mit bekannten vorher abgenommen, mit den vermietern wollten wir dies noch nicht, weil wir eben noch zahlen müssen es war zudem vereinbart Mitte Dezember könnten sie rein wir sind ihnen also entgegengekommen, außerdem haben die Vermieter einfach ohne unser Wissen in unserer Abwesenheit unsere garage geöffnet und offengelassen, was wenn was fehlt?
Ist daß strafbar?
Fragen über Fragen für deren beantwortung ich mich heute schon bedanke.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Regina,

Ihr Mietverhältnis endet erst mit dem Kündigungstermin, also am 31.12.2004. Vorher sind Sie nicht verpflichtet, den Vermieter in die Wohnung zwecks Durchführung von Schönheitsreparaturen zu lassen. Sie wären aber dann auch zur Mietzahlung bis einschließlich Dezember verpflichtet.

Handeln Sie mit dem Vermieter aus, dass er vorher schon die Wohnung nutzen kann, ist das ein Zugeständnis Ihrerseits. Als Gegenleistung könntnen Sie z.B. verlangen, für den Zeitraum ab der Übergabe der Wohnung an den Vermieter bis zum Kündigungstermin aus Ihren Mietzahlungsverpflichtungen entlassen zu werden. Diese Vereinbarung sollten Sie natürlich schriftlich festhalten. Läßt sich der Vermieter darauf nicht ein, kann er Sie nicht zwingen, ihn vor dem Kündigungstermin in die Wohnung zu lassen.

Es stellt sich überhaupt die Frage, ob Sie zur Zahlung von Renovierungskosten i.H.v. 750,- € verpflichtet sind, sofern dies nicht schon schriftlich festgelegt wurde. Dazu müsste man wissen, was unter dem Punkt Schönheitsreparaturen in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist. Viele Mietverträge sind in diesem Punkt durch aktuelle BGH-Urteile unwirksam geworden, sodass die Schönheitsreparatur wieder dem Vermieter zufällt. Vielleicht schreiben Sie noch was dazu.

Sind Sie laut Mietvertrag nur zur besenreinen Übergabe verpflichtet, brauchen Sie gar keine Schönheitsreparaturen zu machen. Besenrein bedeutet lediglich, dass die Wohnung leer und durchgefegt ist.

Hat der Vermieter Ihre Garage geöffnet (was er nicht darf) und sind in der Folge Sachen aus der Garage verschwunden, ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12316.03.2012 06:03:12
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 73x hilfreich)

Hallo danke für die nachricht.
Ich muß dazu nochmal erwähnen daß es selten ist aber wir wohnen auf dem land und da kommt es manchmal noch vor:
Wir haben KEINEN Mietvertrag.
Was wir hoffen was unsere Sache etwas leichter machen dürfte.
Was für uns vor allem wichtig ist zu erfahren ab wann muß man den vermieter indie Wohnung lassen?
Und ab wann kann dieser wieder vermieten?
Ist es so daß wie er behauptet die Wohnung sofort wieder weiter vermietet werden kann ?
Bei uns geht es wir konnten schnell aus der Wohnung raus weil wir ein haus gekauft haben was aber wenn wir noch in der neuen Wohnung Vormieter gehabt hätten, dann könnten wir doch nciht schon 5 Wochen vorher in die neue Wohnung wie jetzt geschehen.
Unser vermieter behauptet wie schon erwähnt daß es ihm möglich sein muß die Wohnung zu renovieren daß wenn wir die Schlüssel übergeben, die nachmieter gleich rein können.
Wir verlassen die Wohnung unrenoviert wie wir sie vorgefunden haben.
Die Vormieterin von uns gab uns deshalb geld daß sie dem vermieter geben hätte müssen und wir renovierten daals selber um schneller in die Wohnung zu können. Der vermieter kam uns entgegen und wir durften eine Woche vor Mietbeginn in die Wohnung.
nun aber wollen sie 5 Wochen vorher rein.
Sie würden uns ja weiter reinlassen heißtes, zusammen mit ihnen und den handwerkern dürften wir dann leben.
So kann es doch nciht gehen, oder?
Welche Rechte hat man als Mieter wann muß man die Wohnung verlassen wenn man nciht renoviert?
Der vermieter will zudem handwerker kommen lassen wir haben damals selber renoviert und kamen deshalb mit dem geld aus. Was wenn er uns die Rechnung der handwerker die höher ist als daß was wir bekommen haben ist?
Müssen wir dann zahlen?
Hat er das recht neue Türen zu verlangen?
Die alten durften wir nciht streichen waren auch vorher noch nie gestrichen worden.
Und sind mindestens 30 jahre alt, kann er da neue verlangen oder bekäme er nur Zeitwert?
Ich würde mich sehr freuen wenn uns jemand helfen könnte. Danke nochmal

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

"Kein Mietvertrag" heißt in Wirklichkeit, daß ein mündlich bzw. durch schlüssiges Verhalten geschlossener Mietvertrag vorliegt. Wenn niemand besondere Vereinbarungen hinsichtlich Schönheitsreparaturen beweisen kann (was bei mündlichen Verträgen schwierig sein dürfte), gelten diesbezüglich die allgemeinen Vorschriften des BGB.

Dies wiederum heißt: die gesamte Instandhaltung der Wohnung obliegt dem Vermieter, einschließlich Schönheitsreparaturen. Der Mieter muß lediglich schuldhaft verursachte Schäden (kein normaler Verschleiß durch Abwohnen) reparieren. Daher reicht es, wenn die Wohnung vollständig geräumt und sauber übergeben wird.

Ansonsten, wie geschildert: der Vermieter darf in die Wohnung, sobald der Mieter ausgezogen ist und die Schlüssel zurückgegeben hat. Ab diesem Zeitpunkt darf er auch wieder vermieten. Während des laufenden Mietvertrages nicht.

Eine Übergabe der Wohnung vor dem Kündigungstermins -- etwa um dem Vermieter das Renovieren zu ermöglichen -- macht für den Mieter natürlich erst dann Sinn, wenn er ab dem effektiven Übergabetermin keine Miete mehr zahlen muß (unbedingt schriftlich vereinbaren).

-- Editiert von fix am 28.11.2004 22:08:12

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12316.03.2012 06:03:12
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 73x hilfreich)

Danke für die hinweise da wir selber einen solchen Fall noch nicht hatten sind wir sehr dankbar für Ihre Meinung bzw. Ihr Wissen. Vielen herzlichen Dank

1x Hilfreiche Antwort

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