Auszug aus WG ohne Probleme möglich?

30. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
lintua
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug aus WG ohne Probleme möglich?

Hallo,
Ich schildere mal kurz meine Situation:

Ich bin vor ca 8 Monaten zusammen mit einem Kollegen zusammen in eine WG gezogen.
Das ganze ist leider etwas sehr spontan passiert, obwohl ich meinen Kollegen mehrfach auf Probleme, die auftreten könnten, hingewiesen habe. Nach dem wir zusammen 8 Monate in dieser WG gelebt haben, ist mein Kollege ausgezogen und hat zum 31.10 die Wohnung gekündigt. Der Mietvertrag kam durch meinen Kollegen zustande, indem er diesen unterschrieben und für mich mit "i.A NAME" unterschrieben hat.

Bin ich an diesen Mietvertrag gebunden? Er verlangt das ich die ganzen Besichtigungen mache, weiter Miete zahle und dort wohnen bleibe, obwohl ich geplant habe zum 15.09 umzuziehen.

Vielen dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von lintua):
Bin ich an diesen Mietvertrag gebunden?

Durchaus.

Hat man nur ein Zimmer in der WG gemietet oder wie ist das gelaufen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lintua
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist eine 3ZKB Wohnung. Ich habe keine Vollmacht oder ähnliches ausgestellt. Er hat lediglich in "i.A mein Name" unterschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von lintua):
Ich habe keine Vollmacht oder ähnliches ausgestellt.

Man hat dort gewohnt, Miete gezahlt. Das reicht um einen Mietvertrag entstehen zu lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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