Hallo
hab da ein Problem und denke mal das dies schikane ist vom vermieter( Wohnungsgesellschaft)
Wir sind am 01.08.2011 in eine 4RW. eingezogen...
Wir haben diese vom Vermieter wie folgt übernommen... Renoviert, Teppichboden im Flur und 3 Zimmer... Vom wohnzimmer war mal ein durchgang zum Flur der Vormieter hat diesen zu gemacht ( Trockenbauwand). Badezimmer ist gefliest.
Nun ziehen wir zum 31.03.2012 wieder aus haben ein Haus zur miete für den Preis den wir hier bezahlen in der Mietwohnung...
Nun verlangt der Vermieter alle Tapete ab obwohl diese in ordnung ist.. Entfernung Teppichboden.. Verschließen aller Bohrlöcher.. entfernung der Fliesen und rückbau des Verschlossenen durchganges...
Jedoch bin ich der meinung das sich hier etwas widerspricht mit dem Mietvertrag.... In § 27 des Mietvertrages steht " Die Mieträume sind bei Vertragsende in einem gereinigten sowie untermietfreien zustand mit allen schlüsseln zurückzugeben"
Gleichzeitig schrieb mir der Vermieter das er auf § 17 besteht Schönheitsreperaturen..
Dort steht" Schönheitsreperaturen sind vom Mieter
durchzuführen soweit sie durch seine abnutzung bedingt sind.
dann kommen die fristen küche bad 5 jahre.. wohn schlafr. 8 jahre.. nebenräume 10 jahre..
Fristen beginnen mit beginn der mietzeit
weiter steht ... sind bei beendigung des MV noch keine schönheitsreperaturen fällig hat der mieter dem vermieter einen Kostenanteil zu zahlen heist zieht ein mieter nach 4 jahren aus hat er 4/5 der renovierungskosten zu tragen
alles sehr verwirrend für mich....
Hätte die Kommunale wohnungsverwaltung gesagt ok einmal weißen bitte hätte ich kein problem damit
was soll ich machen bzw. wie soll ich mich verhalten????
-- Editiert martin176 am 06.01.2012 12:28
Auszug aus Mietwohnung und die evtl. nachteile
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
.. Renoviert, Teppichboden im Flur und 3 Zimmer... Vom wohnzimmer war mal ein durchgang zum Flur der Vormieter hat diesen zu gemacht ( Trockenbauwand). Badezimmer ist gefliest.
Wer hat diesen von Vormieter gestalteten Zustand übernommen,
Du oder der Vermieter ?
He iceman, VM nicht Vormieter.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich denke, dass nach so kurzer Mietzeit überhaupt nicht renoviert werden muß.
Borlöcher gehören zum normalen Gebrauch einer Wohnung.
Ich empfehle beim Mieterverein nachzufragen.
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Ich würde den Mietvertrag und die Forderung des VM anwaltlich prüfen lassen.
Tapete abreissen: selbst mit einer Klausel im MV, dass der M bei Mietende die Tapeten entfernen soll, wäre diese nicht gültig.
Bei Mietzeit unter einem Jahr sind keine Schönheitsreparaturen zu machen, ggf. sind die Klauseln auch nicht gültig wg. starrer Fristen.
Bezüglich Einbauten und Umbauten durch den Vormieter: hat man diese übernommen, hat man auch die Rückbaupflicht.
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"
quote:
Ich empfehle beim Mieterverein nachzufragen.
Eine ganz schlechte Empfehlung, die den ohnehin klammen M noch mehr Geld kostet.
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quote:
Eine ganz schlechte Empfehlung, die den ohnehin klammen M noch mehr Geld kostet.
ach, der getrillte Blockwart verweist doch immer auf Mieterverein, wenn es um Schimmelbildung geht.
Wie kommt der Sinneswandel?
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Ich verweise auf Internetseiten, die kosten die armen M kein Geld.
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die kosten die armen M kein Geld.
na siehste, bewegst dich also in den richtigen Kreisen.
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Ich, - schon immer, im Gegensatz zu dir.
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quote:
Ich denke, dass nach so kurzer Mietzeit überhaupt nicht renoviert werden muß.
Bei Mietzeit unter einem Jahr sind keine Schönheitsreparaturen zu machen, ggf. sind die Klauseln auch nicht gültig wg. starrer Fristen.
Wo ist die Logik ?
In ein paar Monaten kann auch viel passieren.
Vielmehr gilt der Zustand der Wohnung bei jedem Auszug.
Deshalb die Vereinbarung:
quote:
bei beendigung des MV noch keine schönheitsreperaturen fällig hat der mieter dem vermieter einen Kostenanteil zu zahlen
Bei geringen Verschmutzung zahlt der Mieter anstatt die Renovierung auszuführen einen angemessenen Betrag.
Der Betrag kann der VM dem Nachmieter weitergeben, oder mit
den angesammelten Beträgen einmal ordentliche Renovierung ausführen.
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