Auszug aus Mietwohnung- Mängel nach Übergabe u.m.

2. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
exmieter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug aus Mietwohnung- Mängel nach Übergabe u.m.

Hallo zusammen,
wir sind im Februar aus einer Mietwohnung mit Garten ausgezogen. Ein Übergabeprotokoll gabe es leider nicht, da wir mit dem Vermieter "befreundet" sind. Nach dem Auszug behandelte der Vermieter uns jedoch nicht sehr freundschaftlich
1.) Es wurden nach der Übergabe 2 Defekte festgestellt (WC-Spülung und Badewannen-Armatur wackeln). Bei der Übergabe wurde nichts dergleichen festgestellt. Wir sind uns sicher, dass diese Defekte zur Zeit der Übergabe nicht bestanden haben. Dies wurde uns mit 100 Euro in Rechnung gestellt. Wer ist in der Beweispflicht?
2.) Der Parkettboden musste geschliffen werden, an zwei Stellen von uns selbst verursachte Beschädigung. Der Vermieter stellt uns jedoch das Abschleifen des gesamten Parketts in Rechnung und nicht nur der zwei Stellen. Rest war jedoch normale Abnutzung.
3.) Wir haben Pflanzen auf eigene Kosten in den Garten gesetzt. Mit dem Nachmieter haben wir vereinbart, dass wir die Pflanzen im April herausholen. An die Abmachung will sich der Nachmieter nicht mehr einlassen. Haben wir ein Recht auf die Pflanzen oder zumindest auf eine Ausgleichszahlung?
4.) Für das selbst gekaufte und aufgebaute Gartenhäuschen haben wir mit dem Vermieter mündlich 400 Euro Nachlass abgemacht. Jetzt zahlt uns der Vermieter nur noch 200 Euro zurück.
Sind wir wohl im Recht bei einzelnen Punkten? Lohnt es sich, hier weitere Schritte einzuleiten?

Gruß,

Exmieter

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
1.) Es wurden nach der Übergabe 2 Defekte festgestellt (WC-Spülung und Badewannen-Armatur wackeln). Bei der Übergabe wurde nichts dergleichen festgestellt. Wir sind uns sicher, dass diese Defekte zur Zeit der Übergabe nicht bestanden haben. Dies wurde uns mit 100 Euro in Rechnung gestellt. Wer ist in der Beweispflicht?

[color=red]Wenn es sich um normale Abnutzung handelt, d.h. dass sich mit der zeit die Armaturen mal gelockert haben müsstet Ihr m.M. nach nichts zahlen, ausser es gibt eine gültige Kleinreparaturenklausel[/color]

2.) Der Parkettboden musste geschliffen werden, an zwei Stellen von uns selbst verursachte Beschädigung. Der Vermieter stellt uns jedoch das Abschleifen des gesamten Parketts in Rechnung und nicht nur der zwei Stellen. Rest war jedoch normale Abnutzung.

[color=red]Habt Ihr eine Privathaftplficht ? Dann dieser melden, die weis, was dem Vermieter zusteht.[/color]


3.) Wir haben Pflanzen auf eigene Kosten in den Garten gesetzt. Mit dem Nachmieter haben wir vereinbart, dass wir die Pflanzen im April herausholen. An die Abmachung will sich der Nachmieter nicht mehr einlassen. Haben wir ein Recht auf die Pflanzen oder zumindest auf eine Ausgleichszahlung?

[color=red]Ihr habt hier wohl mündlich einen Vertrag abgeschlossen, nur hat der Nachmieter jetzt das Hausrecht.[/color]

4.) Für das selbst gekaufte und aufgebaute Gartenhäuschen haben wir mit dem Vermieter mündlich 400 Euro Nachlass abgemacht. Jetzt zahlt uns der Vermieter nur noch 200 Euro zurück.

[color=red]Gleiches wie Punkt 3), nur mündlich ist nicht gut[/color]

[color=black][/color]

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Na ja, Fränkli,

von zu 1. würde ich mich aber schon distanzieren.
Bei zu 2. würde ich keinen Abzug akzeptieren, wenn die Beschädigungen der einzige Grund für das Abschleifen waren.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Morthi,
das Du das nicht akzeptierst bedeutet aber nicht, dass es so nicht rechtens wäre...

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12305.07.2010 11:31:09
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Versuche mal einen Parkettboden an nur 2 Stellen zu "reparieren".

Würde ich ja garnicht.
Aber wenn die Beschädigungen der einzige Grund für das Abschleifen wären, würde ich mich auch durch das Abschleifen des kompletten Bodens nicht bereichert fühlen.
Ein Parkettboden läßt sich nicht endlos oft abschleifen und einmal ist dann wieder hops.
Der VM müßte deshalb eigentlich einen Zuschlag (und auf keinen Fall einen Abzug) bekommen.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen